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Werder Bremen Ticket-Abmahnung der RuhrKanzlei

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Die SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA hat über ihre Rechtsanwälte der RuhrKanzlei eine Abmahnung wegen des angeblich unzulässigen Weiterverkaufs von Fußballtickets ausgesprochen.


In dem Abmahnschreiben wird ausgeführt, dass der Adressat ursprünglich Tickets beim SV Werder Bremen gekauft und dabei die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) akzeptiert habe. In diesen findet sich unter anderem folgende Regelung:

"10.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten Nutzung. Jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf ist untersagt. Eine unkontrollierte Weiterveräußerung und/oder die nicht-autorisierte private Weitergabe von Tickets in Zeiten des Covid-19 bedingten Sonderspielbetriebes würde alle Bemühungen und Aufwendungen des Clubs zur Sicherstellung der Hygiene- und Schutzkonzepte zunichtemachen. Daher kann die Weiterveräußerung von Tickets während des Sonderspielbetriebes und die private Weitergabe von Tickets nur nach Maßgabe der Ziffer 10.3 erfolgen. Sollte diese Vorgaben zu einem späteren Zeitpunkt entfallen, gilt erst ab diesem Zeitpunkt Folgendes: Dem Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt:
a. das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom Club gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern (...)"

Dem Adressaten der uns aktuell vorliegenden Abmahnung wird vorgeworfen, unter Verstoß gegen die ATGB die erworbenen Tickets auf Ebay Kleinanzeigen zum Weiterverkauf angeboten zu haben. Dies sei rechtswidrig erfolgt und zu unterlassen.

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit dem Versprechen, den angeblichen Verstoß nicht zu wiederholen - Im Fall eines Verstoßes droht eine Vertragsstrafe
  • Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 353,60 €

Wurden Sie auch abgemahnt?

Wichtig ist, dass Sie eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren sollten! Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere Abmahnungen der vorliegenden Art sind uns bestens bekannt. Wir stehen auch Ihnen gerne mit unserer Kompetenz zur Seite. Wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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