Abmahnung Kanzlei Becker Baumann Gursky für die SV Werder Bremen GmbH & Co. KG wegen Ticketverkauf

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Ein Mandant in unserer Kanzlei erhielt kürzlich eine Abmahnung der Rechtsanwälte Becker Baumann Gursky (früher: Becker Haumann Mankel Gursky) aus Dortmund, welche diese im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co. KG ausgesprochen haben. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf des nicht autorisierten Weiterverkaufs von Fußballtickets zu Spielen des SV Werder Bremen.

Der Weiterverkauf von Fußballtickets ist zwar nicht verboten, jedoch in den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Fußball-Bundesliga-Vereine stark unter Bedingungen gestellt, also reglementiert. In den ATGB des SV Werder Bremen heißt es beispielsweise, dass die ATGB im Falle eines Weiterverkaufs immer mit abgebildet werden müssen, oder dieser nicht teurer als 15 % über dem Originalpreis sein dürfe. Genau dies wird unserem Mandanten jedoch nun vorgeworfen. Er soll über die Internetplattform „viagogo“ Tickets zu Spielen des SV Werder Bremen gegen Bayern München angeboten haben, ohne die ATGB abzubilden und die Preisgrenze einzuhalten. Dies sei ein Verstoß gegen die ATGB und daher abmahnfähig. 

Unser Mandant wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und an die Rechtsanwälte Becker Haumann Gursky zurückzusenden. Außerdem wird er zur Kostenerstattung für die Abmahnung in Höhe von 250 € aufgefordert. Weitere Sanktionen, wie beispielsweise die Verhängung einer Vertragsstrafe, werden nicht ausgesprochen, bleiben jedoch vorbehalten.

Unser Tipp:

Es bestehen mehrere Möglichkeiten einer zielgerichteten Verteidigung. Die Art der Verteidigung hängt zunächst davon ab, ob der Verstoß tatsächlich zutrifft. Trifft dieser zu, bestehen aus unserer Erfahrung gute Möglichkeiten, die geltend gemachten Beträge zu reduzieren und die Angelegenheit rechtssicher für Sie zu beenden. Wir haben bereits eine dreistellige Anzahl von Mandanten gegen Abmahnungen der SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA vertreten, beraten und verteidigt. 

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten?

Eine Abmahnung sollte immer unbedingt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Wir stehen Ihnen hierzu gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Sie sollten Ihre Abmahnung auch nicht ignorieren. Sodann könnte die Gegenseite gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Sie sollten jedoch auch nicht die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen, da diese als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir bereits zahlreiche Mandanten vertreten, die eine Abmahnung der vorliegenden Art wegen etwaiger Verstöße gegen ATGB von Fußball-Bundesliga-Vereinen erhalten haben. Daher können wir in diesem Bereich einschlägige Erfahrung aufweisen. Zudem kennen wir die Gegenseite bereits sehr gut.

Wie wir Ihnen helfen können:

Wir stehen Ihnen hierzu gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir bereits in zahlreichen Mandaten gegen Fußball-Bundesliga-Vereine verteidigt, die eine Abmahnung wegen etwaiger Verstöße gegen ATGB ausgesprochen haben. Wir überprüfen Ihre Abmahnung u. a. dahingehend, ob die ATGB überhaupt wirksam in Ihren Kaufvertrag einbezogen wurden – eine Grundvoraussetzung für die Geltung in Ihrem Fall.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln: 

  • Fristen notieren und einhalten
  • kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • ruhig bleiben

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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