Wertminderung nach Unfall – Was steht mir zu?

  • 4 Minuten Lesezeit

Wertminderung nach einem Unfall

Die Wertminderung am Auto spielt dann eine Rolle, wenn es zu einem Unfall mit dem Fahrzeug gekommen ist, denn nach dem Unfall handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Unfallwagen. Die Frage der Wertminderung wird daher u. a. bei einem möglichen Verkauf des Fahrzeuges relevant. Als Wertminderung wird generell derjenige Betrag bezeichnet, der letztlich die Differenz zwischen einem unfallfreien Fahrzeug und einem Unfallauto nach dem Verkehrsunfall auf dem Markt abbildet.

Wie wird die Wertminderung nach einem Unfall ermittelt?

Bei der richtigen und exakten Ermittlung der Wertminderung scheiden sich die Geister. Grundsätzlich kann man jedoch sagen, dass die Berechnung der Wertminderung eine Kernaufgabe eines Kfz-Sachverständigen ist. Aber auch Kfz-Sachverständige wenden unterschiedliche Methoden bei der Ermittlung der Wertminderung an. So wird vom BVSK, einem der größten Kfz-Sachverständigen Verbände, z. B. eine andere Methode zur Berechnung der Wertminderung herangezogen, als z. B. von einem Kfz-Sachverständigen, der von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bestellt wird. 

1.      Wertminderung nach Ruhkopf / Sahm

Diese Berechnungsmethode stellt auf das Verhältnis von Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges ab. Grundsätzlich wird diese Methode zur Berechnung der Wertminderung auch von Gerichten akzeptiert.

2.      Wertminderung nach dem Hamburger Modell

Das Hamburger Modell zur Berechnung der Wertminderung geht auf die Rechtsprechung des OLG-Hamburgs zurück. Hierbei wird die Wertminderung anhand der Prozente der erheblichen Reparaturkosten in Relation zur Laufleistung des Fahrzeuges ermittelt.

3.      Bremer Modell zur Berechnung der Wertminderung

Ähnlich ist die Berechnung der Wertminderung anhand des Bremer Modells. Hier werden die erheblichen Reparaturkosten in Relation zum Fahrzeugalter gesetzt.

Insgesamt gibt es aber mehr als 20 verschiedene Berechnungsmethoden, die zur Ermittlung der Wertminderung herangezogen werden. Man kann sich aber merken, dass je stärker der Eingriff in tragende Teile nach dem Unfall ist, desto höher wird die Wertminderung ausfallen. 

Wer nur einen leichten Lackkratzer über zwei Karosserieteile nach dem Unfall erleidet, der wird keine große Wertminderung errechnet bekommen, auch wenn die Lackierkosten nach dem Unfall schnell über 2.000,00 EUR liegen können.

Wem steht die Wertminderung nach dem Unfall zu?

Die Wertminderung steht dem Eigentümer des Fahrzeuges nach dem Unfall zu, denn diesem ist das Auto ja auch rechtlich zugeordnet. Damit fangen die Probleme aber schon an, denn eine Vielzahl von Fahrzeugen ist finanziert oder geleast.

Wertminderung bei einem finanzierten Auto

Wenn Ihr Auto finanziert ist, dann kann es sein, dass die Wertminderung zunächst der finanzierenden Bank zusteht. Die Wertminderung wird dann aber regelmäßig auf den Restfinanzierungsbetrag angerechnet, so dass es sich letztlich nur um eine Verschiebung in der Wertkette handelt. Bei der Auszahlung der Wertminderung sollte daher Rücksprache mit der finanzierenden Bank gehalten werden, ob diese nicht doch Ihnen gegenüber ausgezahlt werden darf.

Wertminderung bei einem Leasingfahrzeug

Nach einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug sollte sofort der Leasinggeber informiert werden, denn der Leasingvertrag enthält genaue Angaben dazu, wie man sich nach dem Unfall verhalten soll. Grundsätzlich steht die Wertminderung aber dem Leasinggeber zu, denn der Leasinggeber bleibt Eigentümer des Fahrzeuges.

Wann ist eine Wertminderung nach einem Unfall ausgeschlossen?

Diese Frage wird uneinheitlich beantwortet, denn es gibt Gerichtsurteile, bei denen selbst bei einem 11 Jahre alten Fahrzeug eine Wertminderung zugesprochen wurde. Man wird jedoch davon ausgehen können, dass es sich in derartigen Fällen um Spezialfahrzeuge gehandelt hat. Grundsätzlich geht man erfahrungsgemäß davon aus, dass eine Wertminderung nur bei Fahrzeugen in Betracht kommt, die jünger als sechs Jahre sind und eine Laufleistung bis ca. 100.000 km aufweisen.

Lohnt es sich gegen eine Kürzung der Wertminderung nach einem Unfall vorzugehen?

Nicht selten wird die Wertminderung nach einem Unfall durch die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung mit dem Hinweis auf andere Berechnungsmethoden (z. B. Marktrelevanz und Faktorenmethode MFM) gekürzt. 

Wer jedoch im Besitz eines eigenen KFZ-Sachverständigengutachtens ist, der hat gute Chance, dass die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung die Wertminderung nach einem ersten anwaltlichen Schreiben nachreguliert, denn das eigene Sachverständigengutachten wird als Indiz für eine richtige Bezifferung der Wertminderung gewertet. Es gibt auch genügend Gerichte, die kein eigenes und gerichtliches Sachverständigengutachten einholen würden, sondern letztlich direkt auf das Ihrige Sachverständigengutachten abstellen. Darauf muss die Haftpflichtversicherung nach dem Unfall hingewiesen werden, wenn diese die Wertminderung kürzt.

Welche anwaltlichen Kosten entstehen nach einem Verkehrsunfall?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall entstehen Ihnen gar keine anwaltlichen Kosten, denn die Anwaltskosten sind als Teil des Schadensersatzanspruches gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung und von dieser zu ersetzen.

Bei Fragen zur Abrechnung nach einem Verkehrsunfall können Sie mich gerne kontaktieren, denn die Erstberatung ist ohnehin kostenlos. 

Axel Schwier Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Axel Schwier

Beiträge zum Thema