Wertpapier-Depot gehackt – Veräußerung von Aktien und Überweisungsbetrug. Ihre Rechte
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Online-Banking-Betrug – Leerräumung oder Überziehung von Bankkonten durch Hackerangriffe
Bereits in der Vergangenheit haben wir über zahlreiche Fälle von Online-Banking-Betrug berichtet, die insbesondere die Deutsche Bank, Postbank, ING DiBa, Comdirect und weitere Online-Banken betrafen. Täter nutzten verschiedene Methoden, um sich Zugang zu den Konten der Bankkunden zu verschaffen und diese durch nicht autorisierte Abbuchungen oder Überweisungen zu leeren. In einigen Fällen wurden auch bestehende Verfügungslimits manipuliert, um die Konten zu überziehen.
Wertpapier-Depot gehackt – Veräußerung von Aktien und Überweisungsbetrug
In jüngster Zeit sind uns vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen Täter sich Zugang zu den Wertpapier-Depots von Bankkunden verschafft und die in diesen befindlichen Aktien oder Wertpapiere ohne Zustimmung der Betroffenen veräußert haben. Der hierbei erzielte Verkaufserlös wurde anschließend auf das Verrechnungskonto des Kunden gebucht und von dort auf das Zahlungskonto transferiert. Anschließend erfolgten betrügerische Abbuchungen auf fremde Konten, wodurch die Bankkunden nicht nur ihr Wertpapiervermögen verloren, sondern auch noch Opfer von Überweisungsbetrug wurden.
Comdirect – One Click Order-Verfahren und Session-TAN als Sicherheitsrisiko
In einem aktuellen Fall gegen die Comdirect – eine Marke der Commerzbank AG – ist uns das sogenannte „One Click Order-Verfahren“ aufgefallen. Hierbei können Wertpapierkäufe und -verkäufe mit nur einem Klick freigegeben werden. Zudem ermöglicht die Nutzung einer „Session-TAN“, dass innerhalb einer Sitzung mehrere Transaktionen mit nur einer TAN ausgeführt werden können. Nach unserer Einschätzung eröffnet dieses Verfahren zusätzliche Angriffsmöglichkeiten für Betrüger. Besonders problematisch ist auch die Nutzung der „PhotoTAN“-App der Comdirect bzw. Commerzbank AG, die mit einer „Push-TAN“-Funktion kombiniert wird.
Rechtliche Bewertung – Schadensersatzansprüche gegen Banken
Schadensersatz für veräußerte Wertpapiere: Falls die Bank Wertpapiere aus einem Depot ohne Auftrag des Kunden veräußert hat, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Anspruch kann auf die Wiederbeschaffung der Wertpapiere oder auf eine finanzielle Entschädigung gerichtet sein.
Rückerstattung unautorisierter Abbuchungen: Nach § 675u S. 2 BGB steht dem Bankkunden ein Anspruch auf unverzügliche Erstattung von nicht autorisierten Abbuchungen zu. Zusätzlich können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Zwar können sich Banken auf einen Schadensersatzanspruch nach § 675v BGB berufen, jedoch liegt die Beweislast hierfür bei der Bank. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in aktuellen Urteilen strenge Anforderungen an den sogenannten Anscheinsbeweis im Online-Banking gestellt.
Handlungsempfehlungen für betroffene Bankkunden
Kunden, die verdächtige Abbuchungen oder unerklärliche Transaktionen in ihrem Depot feststellen, sollten umgehend handeln und sich nicht mit pauschalen Ablehnungen ihrer Bank zufriedengeben. Vielmehr sollten sie ihren Fall durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen.
Strafanzeige und weitere Maßnahmen
Betroffene sollten zudem eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Dabei ist darauf zu achten, dass ausschließlich tatsächliche, belegbare Informationen angegeben werden, um spätere Nachteile zu vermeiden. Banken neigen dazu, unbedachte Äußerungen von Kunden gegen sie zu verwenden.
Unsere Erfahrung – Ihre Sicherheit
Mit über 21 Jahren Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht beraten wir Sie umfassend und setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein. Unsere Kanzlei hat zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen Banken und Finanzinstitute vertreten und verfügt über tiefgehende Expertise im Bereich des Online-Banking-Betrugs.
Unsere Unterstützung für Sie
Als spezialisierte Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht stehen wir Ihnen mit unserer Fachkompetenz und Erfahrung aus zahlreichen Fällen von Online-Banking-Betrug zur Seite. Wir bieten eine erste rechtliche Einschätzung zu einem fairen Preis an. Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir die Prüfung der Eintrittspflicht und die Anfrage auf Kostendeckung.
Kontakt:
Kanzlei Eser Law
Lange Straße 51, 70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
E-Mail: info@eser-law.de
Kontaktieren Sie uns gerne für eine erste Beratung.
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