comdirect Betrug 2025: Phishing, Fake-Apps & Wertpapierdiebstahl – Was tun?
- 2 Minuten Lesezeit

Neue Betrugsmasche bei comdirect – Kunden durch Phishing und Fake-Apps in Gefahr
Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene!
Stuttgart, 9. Februar 2025 – Die comdirect Bank steht erneut im Fokus von Betrügern: Kunden berichten zunehmend von perfiden Phishing-Angriffen, gefälschten Bank-Apps und betrügerischen Anrufen durch angebliche Bankmitarbeiter. Besonders alarmierend: Täter erlangen nicht nur Zugriff auf Girokonten, sondern auch auf Wertpapierdepots.
Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, warnt:
„Die aktuellen Betrugsfälle zeigen, dass Cyberkriminelle immer raffiniertere Methoden einsetzen. Besonders beunruhigend ist, dass selbst Sicherheitsmaßnahmen wie die photoTAN-App umgangen werden. Banken stehen hier in der Verantwortung, ihre Systeme besser zu schützen und Kunden im Betrugsfall nicht im Stich zu lassen.“
Neue Betrugsmethoden – So gehen die Täter vor
Phishing-E-Mails und Fake-SMS:
- Kunden erhalten gefälschte Nachrichten, die angeblich von der comdirect stammen.
- Diese enthalten täuschend echte Links, die auf gefälschte Login-Seiten führen.
- Opfer geben dort unwissentlich ihre Zugangsdaten preis.
Manipulierte Banking-Apps:
- Kunden werden aufgefordert, die photoTAN-App zu aktualisieren – jedoch über einen gefälschten Link.
- Nach Installation der Fake-App erhalten Kriminelle Zugriff auf das Konto und können unberechtigte Überweisungen durchführen.
Vishing (Voice Phishing):
- Täter rufen im Namen der Bank an und setzen Kunden unter Druck, PINs oder TANs herauszugeben.
- Sie behaupten, es gebe verdächtige Aktivitäten oder das Konto müsse „gesichert“ werden.
Angriffe auf Wertpapierdepots:
- Besonders perfide: Nicht nur Girokonten, sondern auch Depots werden leergeräumt.
- Aktien und ETFs werden ohne Wissen der Kunden verkauft, und die Erlöse auf fremde Konten transferiert.
Haftung der Bank – Welche Rechte haben Kunden?
Gemäß § 675u BGB haftet der Kunde nur dann, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Die Beweislast liegt bei der Bank.
„Viele Banken versuchen, sich ihrer Verantwortung zu entziehen, indem sie den Kunden eine Mitschuld geben. Doch rechtlich ist die Lage klar: Die Bank muss beweisen, dass der Kunde leichtsinnig gehandelt hat – in den meisten Fällen gelingt dies nicht. Betroffene haben gute Chancen, ihr Geld zurückzuerhalten“, betont Rechtsanwalt Eser.
Urteile zugunsten von Bankkunden
Mehrere Gerichte haben bereits entschieden, dass Banken für unautorisierte Transaktionen haften:
- LG Köln, Urteil vom 08.01.2024 (22 O 43/23): Sparkasse musste 9.933,38 € erstatten, da die Bank nicht nachweisen konnte, dass der Kunde fahrlässig gehandelt hatte.
- LG Berlin, Urteil vom 20.09.2023 (10 O 193/22): DKB wurde zur Rückzahlung von 6.255,09 € verpflichtet, weil die Authentifizierungsmethoden unsicher waren.
- OLG München, Urteil vom 15.12.2024 (7 U 189/24): Commerzbank musste 82.700 € zurückzahlen, da die Bank nicht nachweisen konnte, dass die Sicherheitsmaßnahmen ausreichend waren.
- LG Frankfurt, Urteil vom 10.01.2025 (2-23 O 121/24): comdirect Bank zur Erstattung von 51.200 € verurteilt, nachdem Kriminelle ein Depot geleert hatten.
Betroffene sollten jetzt handeln!
- Sofort Bank kontaktieren und Transaktionen sperren lassen
- Anzeige bei der Polizei erstatten
- Rechtlichen Beistand einholen – Erfolgschancen sind hoch!
Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene
Rechtsanwalt Eser bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung für Opfer von Online-Banking-Betrug. Mit über 20 Jahren Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht setzt sich seine Kanzlei bundesweit für geschädigte Bankkunden ein.
📞 Jetzt beraten lassen: info@eser-law.deStandorte: Stuttgart & Frankfurt
Jetzt informieren und Ansprüche sichern!
Artikel teilen: