Wertpapierdepot gehackt: Rechte der Bankkunden und Schadensersatz – Was Sie jetzt tun müssen"

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In Zeiten zunehmender Cyberkriminalität rückt ein Thema immer stärker in den Fokus: die Sicherheit von Wertpapierdepots. 

Immer mehr Bankkunden werden Opfer von Hackerangriffen, bei denen unautorisierte Transaktionen durchgeführt werden und erhebliche finanzielle Verluste entstehen. 

Doch wer haftet in solchen Fällen – die Bank oder der Kunde?

Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, weist darauf hin, dass es zwar bisher keine expliziten Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) zu gehackten Wertpapierdepots gibt, jedoch bestehende Rechtsprechung zur Haftung bei Online-Banking-Fällen eine wichtige Richtschnur bietet. In verschiedenen Urteilen hat der BGH klargestellt, dass Banken für unautorisierte Abbuchungen haften, sofern der Kunde nicht grob fahrlässig gehandelt hat (z.B. BGH, Urteil vom 26. Januar 2016 – XI ZR 91/14).

Online-Konto-Betrug ist in der letzten Zeit zu einem ernsten Problem für viele tausende Bankkunden geworden. Dies betrifft insbesondere Kunden der Postbank, der DKB Deutsche Kreditbank AG, der comdirect, der Santander Consumer Bank AG, der TARGOBANK AG und der meisten Sparkassen.

"Bankkunden sollten wissen, dass sie nicht automatisch für Verluste durch Hackerangriffe auf ihr Depot verantwortlich sind. Die Bank muss nachweisen, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat, beispielsweise indem er seine Zugangsdaten unsicher aufbewahrt oder auf Phishing-Versuche hereingefallen ist", erklärt Rechtsanwalt Eser.

Eine besondere Problematik ergibt sich bei Wertpapiergeschäften, da hier Transaktionen unwiderruflich sein können und eine Rückabwicklung oft schwierig ist. 

Dennoch können betroffene Anleger in vielen Fällen Schadensersatzansprüche gegen ihre Bank geltend machen. Entscheidend ist hierbei, ob die Bank ausreichende Sicherheitsmaßnahmen getroffen und den Kunden auf potenzielle Sicherheitsrisiken hingewiesen hat.

Mandanten, die von unautorisierten Transaktionen in ihrem Wertpapierdepot betroffen sind, sollten umgehend handeln:

  1. Sofortige Sperrung des Zugangs zum Depot: Kontaktieren Sie Ihre Bank und lassen Sie das Depot vorsorglich sperren.

  2. Dokumentation aller verdächtigen Transaktionen: Halten Sie fest, wann und wie die unautorisierten Transaktionen erfolgt sind.

  3. Reklamation bei der Bank: Melden Sie den Vorfall unverzüglich und fordern Sie eine Erstattung.

  4. Rechtliche Prüfung der Haftung: Lassen Sie von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen, ob und in welchem Umfang die Bank für den entstandenen Schaden aufkommen muss.

"Wir erleben aktuell eine Zunahme solcher Fälle, insbesondere bei Online-Brokern und Direktbanken, die nicht immer angemessen auf Sicherheitsrisiken reagieren. Betroffene sollten daher nicht zögern, rechtliche Schritte zu prüfen", betont Rechtsanwalt Eser.

Die Kanzlei Eser Law unterstützt bundesweit Mandanten, die Opfer von Depot-Hacks geworden sind, und prüft individuelle Haftungsansprüche gegen Banken und Broker.

Für eine Erstberatung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt:
Rechtsanwalt Eser
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Eser Law – Kanzlei für Wirtschaftsrecht
Lange Straße 51, 70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
E-Mail: info@eser-law.de


Foto(s): RA ESER

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