Wettbewerbsrecht – Was Kreative und Unternehmer wissen sollten
- 4 Minuten Lesezeit

Inhaltsverzeichnis
- Fairer Wettbewerb: Was das UWG regelt
- Von „Klimaneutral“ bis „Testsieger“ – Fallstricke aus der Praxis
- Influencer, Cookies, Dark Patterns – Digitale Stolperfallen
- Durchsetzung: Abmahnung, einstweilige Verfügung & Fristen
- Praxistipp: Nicht einfach unterschreiben
- Weiterhören: Wettbewerbsrecht kompakt erklärt im Podcast
- Fazit: Wachsamkeit schützt – und zahlt sich aus
Wer im geschäftlichen Umfeld tätig ist – ob als Kreative:r, Unternehmer:in oder Mittelständler – kommt früher oder später mit einer Frage in Kontakt, die häufig unterschätzt wird: Was darf ich in der Werbung eigentlich sagen? Oder konkreter: Wie weit darf ich gehen, ohne rechtlich angreifbar zu sein?
Die Antwort liefert das Wettbewerbsrecht – ein zentrales Feld für alle, die öffentlich mit Produkten oder Dienstleistungen auftreten. In der aktuellen Folge des Podcasts Kaffeerecht der Kanzlei TWW Law geben wir einen kompakten Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema. Hier die zentralen Punkte für die Praxis.
Fairer Wettbewerb: Was das UWG regelt
Das Wettbewerbsrecht – maßgeblich geregelt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – soll einen fairen Wettbewerb sichern. Es schützt dabei sowohl die Verbraucher:innen vor Irreführung als auch die Mitbewerber vor unlauteren Praktiken.
Zu den klassischen Verstößen zählen:
Irreführende Werbung: Wenn Produkte Eigenschaften zugeschrieben werden, die sie nicht besitzen.
Aggressive Geschäftspraktiken: Etwa wenn Kund:innen unter Druck gesetzt werden.
Verstöße gegen Marktverhaltensregeln: Zum Beispiel fehlende Preisangaben oder falsche Umweltclaims.
Was vielen nicht bewusst ist: Das Wettbewerbsrecht ist oft nur das „Eingangstor“ – über sogenannte Öffnungsklauseln wie §3a UWG können zahlreiche andere Rechtsnormen wirksam werden. So wird etwa ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung ebenfalls zu einem wettbewerbsrechtlichen Problem.
Von „Klimaneutral“ bis „Testsieger“ – Fallstricke aus der Praxis
In der Podcastfolge wird deutlich: Die Herausforderungen sind vielfältig und manchmal auch überraschend. Einige Beispiele:
🌿 „Klimaneutral“ – Greenwashing vermeiden
Produkte mit dem Label „klimaneutral“ boomen – doch rechtlich ist das heikel. Wer so wirbt, muss belegen können, ob und wie die CO2-Emissionen tatsächlich kompensiert wurden. Das bloße Kaufen von CO2-Zertifikaten reicht nicht automatisch. Das Landgericht Amberg sah hierin eine unzureichend aufgeklärte Werbung, die Verbraucher:innen in die Irre führen kann.
⭐ Kundenbewertungen & Testsiegel
Die Bewertung eines Produkts mit 4,7 von 5 Sternen ist rechtlich zulässig – auch ohne Aufschlüsselung, wie viele 1-Sterne-Bewertungen dabei waren. Anders sieht es bei Testsiegeln aus: Hier müssen die Kriterien und der Testzeitraumleicht einsehbar sein, sonst liegt ein Verstoß gegen §5a UWG (Informationspflichten) vor.
✉️ AGB nur online verlinkt?
Ein Fall vor dem OLG Düsseldorf zeigte: Wird in einem Werbebrief lediglich auf die AGB per Link verwiesen, ohne sie beizulegen, ist das nicht zumutbar. Der sogenannte „Medienbruch“ ist zu groß – Empfänger:innen müssen nicht erst ins Internet wechseln, um sich über Vertragsbedingungen zu informieren.
Influencer, Cookies, Dark Patterns – Digitale Stolperfallen
🎥 Influencer-Marketing
Wird für Produkte auf Social Media geworben und dafür eine Gegenleistung erbracht – ob in Geld oder Naturalien – muss der Beitrag klar als Werbung gekennzeichnet werden. Versteckte Werbung (Schleichwerbung) ist unzulässig.
Die Medienanstalten haben dazu eine praktische Kennzeichnungsmatrix veröffentlicht, die differenziert nach Video, Audio und Textformaten. Ein klarer Hinweis wie „Werbung“ oder „Anzeige“ muss sichtbar und unmissverständlich am Anfang stehen – nicht erst hinter einem „Mehr anzeigen“-Button.
🔒 Cookie-Banner & Dark Patterns
Auch bei der Gestaltung von Cookie-Bannern kann das Wettbewerbsrecht greifen. Wenn etwa der Button „Alle akzeptieren“ hervorgehoben ist, die Ablehnung aber optisch versteckt wird, spricht man von einem Dark Pattern – ein gezielter UX-Trick, um Nutzer:innen in eine Entscheidung zu lenken. Auch solche Designs können wettbewerbswidrig sein.
Durchsetzung: Abmahnung, einstweilige Verfügung & Fristen
Wettbewerbsverstöße werden häufig zunächst mit einer Abmahnung geahndet – ähnlich wie im Urheber- oder Markenrecht. Wer darauf nicht oder unzureichend reagiert, muss mit einer einstweiligen Verfügung rechnen.
Wichtig: Dringlichkeit ist entscheidend. Wer einen Verstoß feststellt, sollte innerhalb von 4 Wochen handeln. Längeres Zögern kann dazu führen, dass das Eilrecht nicht mehr gilt.
Außerdem beträgt die Verjährung für solche Ansprüche nur sechs Monate ab Kenntnis – deutlich kürzer als im allgemeinen Zivilrecht.
Praxistipp: Nicht einfach unterschreiben
Wer eine Abmahnung erhält, sollte nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Oft ist diese zu weitreichend formuliert – im Zweifel drohen hohe Vertragsstrafen bei späteren Verstößen. Eine rechtliche Prüfung lohnt sich in jedem Fall – schon um die Reichweite der geforderten Erklärung realistisch einzuschätzen.
Weiterhören: Wettbewerbsrecht kompakt erklärt im Podcast
Wer sich einen fundierten und zugleich unterhaltsamen Einstieg ins Wettbewerbsrecht wünscht, dem sei die aktuelle Folge von „Kaffeerecht“ – dem Podcast der Kanzlei TWW.Law ans Herz gelegt. Die Episode liefert viele Beispiele, rechtliche Einordnungen und praktische Tipps für den Umgang mit Werbung und Marktverhalten.
Fazit: Wachsamkeit schützt – und zahlt sich aus
Das Wettbewerbsrecht betrifft nicht nur große Konzerne – sondern jeden, der geschäftlich am Markt agiert. Ob über eine eigene Website, auf Social Media oder in Werbemaßnahmen: Wer transparent und rechtssicher kommuniziert, schützt sich nicht nur vor Abmahnungen, sondern stärkt auch das Vertrauen bei Kund:innen und Partner:innen.
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