Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der HKMW Rechtsanwälte wegen CBD-Produkten

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Abmahnung der HKMW Rechtsanwälte aus Köln (hier: RA Mörger) im Auftrag eines Mandanten wegen des unerlaubten Vertriebs von CBD-Produkten.

Der Rechtsanwalt Malte Mörger von den HKMW Rechtsanwälten vertritt die Interessen seines Mandanten. Im Auftrag seines Mandanten verschickte Rechtsanwalt Mörger nun eine Abmahnung, welche sich an einen Mitbewerber richtete.

Der Vorwurf lautet, der von der Abmahnung Betroffene habe im Rahmen seines Vertriebs die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten und sich somit nicht wettbewerbsgerecht verhalten. Gerügt wird insbesondere, dass der Abgemahnte CBD-Produkte verkaufe, ohne über die notwendige Registrierung zu verfügen. 

Damit liege nach Ansicht des Rechtsanwalts ein Verstoß gegen § 3 UWG und gegen Nr. 9 des Anhangs zu § 3 UWG vor. Zudem dürften nach Art. 6 Abs. 2 Novel-Food-VO nur zugelassene und in der Unionsliste aufgeführte neuartige Lebensmittel nach Maßgabe, der in der Liste festgelegten Bedingungen und Kennzeichnungsvorschriften als solche in den Verkehr gebracht oder in und auf Lebensmitteln verwendet werden.

Der Rechtsanwalt fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird die Auskunftserteilung über Art und Umfang des Vertriebes von CBD-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln in Deutschland ohne entsprechende Erlaubnis erteilt. Zuletzt wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten, die sich an einem Gegenstandswert von 50.ooo Euro bemessen, verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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