Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft wegen Fehlens eines OS-Links

  • 1 Minuten Lesezeit

Abmahnung der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Leipzig wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht durch Unterlassen einer OS-Verlinkung.

Die ITB (internet technology and business law) Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Leipzig vertraten die Interessen eines Mandanten, welcher online auf der Verkaufsplattform eBay Produkte vertreibt. Sie verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls ähnliche Produkte online zum Verkauf anbietet. Nach ihrer Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Der Vorwurf lautet, dass es dem Verkaufsangebot an einem klickbaren Link zur Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Link) mangelt. Dieser Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht würde Ansprüche ihres Mandanten begründen.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird die Erstattung der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Carsten Herrle

Beiträge zum Thema