Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der PB-ViGoods GmbH

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Die PB-VIGoods GmbH spricht anwaltlich vertreten eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen der Verletzung von Informationspflichten im Fernabsatzhandel aus. Gerügt wird seitens der PB-ViGoods GmbH das Angebot eines Mitbewerbers aus dem Sortiment E-Zigaretten und Zubehör. 

Anbieten von E-Zigaretten und Zubehör – Fallstricke

Das Anbieten von E-Zigaretten und Zubehör im E-Commerce ist rechtlich betrachtet anspruchsvoll.

Insbesondere Vorschriften zum Jugendschutz sind vom Anbieter zu beachten.

Die PB-ViGoods GmbH rügt jedoch mit der Abmahnung die Verletzung von einfachen Informationspflichten. 

Konkret beanstandet wird 

  • eine fehlende Anbieterkennzeichnung sowie 
  • ein fehlendes Musterwiderrufsformular.

Exkurs

Fehlende Anbieterkennzeichnung wettbewerbswidrig

Bei gewerblichen Angeboten obliegt es dem Unternehmer, nach § 5 Absatz 1 Ziff 1 ff. TMG, eine vollständige Anbieterkennzeichnung vorzuhalten, die u. a. Name und Anschrift des Diensteanbieters, bei juristischen Personen den Vertretungsberechtigen, u. a. enthält. Eine fehlende oder unvollständige Anbieterkennzeichnung ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung wettbewerbswidrig und daher „abmahnbar“. 

Fehlende Informationen zum Muster-Widerrufsformular wettbewerbswidrig

Ferner muss der Unternehmer bei Angeboten gegenüber privaten Endverbrauchern Informationen zum Muster-Widerrufsformular aus Anlage 2 (zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 2 Nummer 2). vorhalten. Diese Informationspflicht des Unternehmers folgt aus Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB. Da diese Informationspflicht direkt Verbraucherrechte tangiert, ist auch deren Fehlen wettbewerbswidrig und daher „abmahnbar“.

Abmahnung PB-ViGoods GmbH – was wird gefordert ?

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 20.000,- € gefordert.

Auch wenn hier Basics des Wettbewerbsrechts betroffen sind, empfehlen wir eine rechtliche Beratung, da die unbedachte Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung schwerwiegende Nachteile haben kann.

Lassen Sie sich beraten. Sprechen Sie uns an!


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