Wettbewerbsrechtliche Abmahnung IDO e.V. wegen nicht aktueller Widerrufsbelehrung

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Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen wegen nicht aktueller Widerrufsbelehrung.

Der IDO Verband ist bereits für das Verschicken von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen an Betreiber von Onlineshops, die insbesondere auf der Plattform eBay auftreten, bekannt. Frühere Berichte finden Sie beispielsweise hier: http://www.ra-herrle.de/ido/?preview=true

Auch aktuell verschickte der IDO wieder eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung an einen Online-Händler, welcher auf der Verkaufsplattform eBay.de seine Waren anbietet. Der IDO rügt, dass der Betroffene in seinen Verkaufsangeboten eine veraltete Widerrufsbelehrung benutzen würde, die nicht mehr den heute geltenden rechtlichen Vorgaben entspricht.

Der IDO Interessenverband fordert hierfür die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro. Bevor jedoch eine Erklärung abgegeben wird, sollte geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Die Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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