Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Irreführender Werbung

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Regelmäßig werden mir branchenübergreifend Abmahnungen wegen irreführender Werbung zur Bearbeitung vorgelegt. Auf Grundlage des angeblichen Rechtsverstoßes werden immer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung verlangt.

Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Eine Abmahnung stellt - allgemein formuliert - eine Möglichkeit dar, durch eine formale Aufforderung einer Person an eine andere Person diese zukünftig zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens anzuhalten. Mit einer solchen Abmahnung kann ein gerichtlicher Rechtsstreit vermieden und die Angelegenheit schnell und kostengünstig erledigt werden.

Welche Ansprüche werden mit einer Abmahnung geltend gemacht?

Erfahrungsgemäß werden mit Abmahnungen mehrere Ansprüche geltend gemacht.

Hauptsächlich geht es um den Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung. Der Unterlassungsanspruch zielt darauf ab, ein bestimmtes Verhalten abzustellen. Ein Unterlassungsanspruch führt dazu, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. Es reicht grundsätzlich nicht aus, den Rechtsverstoß nur abzustellen.

Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.

Wenn die Abmahnung berechtigt erfolgt ist, so steht dem Abmahner ein Anspruch auf Kostenerstattung zu. Der Kostenerstattungsanspruch stellt sicher, dass dem Abmahner die Kosten seiner Rechtsverfolgung ersetzt werden. Zusätzlich regelt das Gesetz Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Anspruch auf Unterlassung

Hauptsächlich geht es mit einer Abmahnung um die erhobenen Unterlassungsansprüche. Das hat sowohl rechtliche als auch finanzielle Gründe. Kurzfristig geht es dabei um die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, um ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung zu verhindern. Sowohl einstweilige Verfügung als auch ein Hauptsacheverfahren lösen im Regelfall nicht unerhebliche Kosten aus. Es muss aber auch die Wirkung einer Unterlassungserklärung bedacht werden: wird eine solche abgegeben, um einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage zu verhindern, dann droht bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe.

Für Unternehmer ist daher nicht nur eine schnelle Reaktion, sondern vor allem auch die Auswirkung des Handelns für die Zukunft wichtig.

Soweit es hingegen um Erstattungsansprüche geht, stehen diese eher im Hintergrund. Insoweit sollte man sich nicht von möglicherweise zunächst hoch erscheinenden Kosten täuschen lassen.

Richtige Reaktion nach einer Abmahnung

Je nachdem ob eine Abmahnung berechtigt ist oder nicht, unterscheidet sich das weitere Vorgehen.

Die Reaktionsmöglichkeiten können in der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder aber auch einem gerichtlichen Streit bestehen. Für den Einzelfall kann hier keine pauschale Antwort gegeben werden. Grundsätzlich müssen erst Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Es ist sinnvoll, hier einen erfahrenen Anwalt aufzusuchen. Auch wenn oder gerade weil die Fristen kurz erscheinen, muss rasch reagiert werden. Bei einer Überschreitung von Fristen drohen teure Gerichtsverfahren.

Was Sie tun können

Nach richtiger Einordnung des Zahlungsanspruches und des Unterlassungsanspruches kann damit begonnen werden, das Problem zu lösen.

  • Nehmen Sie nicht vorschnell Kontakt mit der Gegenseite auf
  • Falls eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie niemals die originale Unterlassungserklärung ab!
  • Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren
  • Ermitteln Sie die gesetzten Fristen
  • Suchen Sie einen Anwalt auf

Gerne berate ich Sie darüber, wie Sie vorgehen können.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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