Wettbewerbsverzerrung: Was Sie bei eBay gegen pseudo-private Verkäufer tun können

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Auf der Plattform eBay.de fallen seit dem 01.03.2023 bei eBay keine Gebühren mehr für private Verkäufer an. Folge ist, dass die Anzahl von privaten Verkäufen bei eBay sehr stark zugenommen hat. Dabei sind es nicht nur „echte“ private Verkäufer, die ihre Waren bei eBay anbieten. Es gibt auch eine Vielzahl von gewerblichen Angeboten, bei denen der Verkäufer als privater Verkäufer auftritt.


Die Rechtsfolgen sind weitreichend:


Ein privater Verkäufer muss kein Widerrufsrecht einräumen, er kann zudem die Gewährleistung ausschließen. Private Verkäufer ersparen sich zudem eine Vielzahl von Kosten, mit denen gewerbliche Verkäufer belastet sind:


Nicht nur, dass private Verkäufer mutmaßlich keine Steuern zahlen, diese ersparen sich auch eine kostenpflichtige Anmeldung nach Verpackungsgesetz bei LUCID. Viel Geld lässt sich zudem damit sparen, indem den Käufern kein Widerrufsrecht eingeräumt wird oder bei Mängeln am Produkt Ansprüche verweigert werden können.


Folge ist, dass private Verkäufer Produkte sehr viel günstiger als gewerbliche Verkäufer anbieten können, die sich an eine Vielzahl von Vorschriften halten müssen und die zudem mit erheblichen zusätzlichen Kosten belastet sind.


Wann ein privater Verkäufer bei eBay eigentlich ein gewerblicher Verkäufer ist


Es gibt verschiedene Indizien, an denen man festmachen kann, dass ein als privat auftretender Verkäufer bei eBay eigentlich im Rechtssinne ein gewerblicher Verkäufer ist.


Abstrakt gesprochen liegt ein gewerblicher Verkauf vor, wenn ständig und planmäßig Produkte verkauft werden. Auf den tatsächlich erzielten Gewinn oder die Gewinnerzielungsabsicht kommt es dabei nicht an.


Es gibt umfangreiche Rechtsprechung zu diesem Thema, die ich hier zusammengestellt habe:



An folgenden Indizien können Sie festmachen, ob ein privater Verkäufer eigentlich gewerblich im Rechtssinne ist:


Anzahl der gleichzeitig angebotenen Produkte


Häufig ist es so, dass unter einem privaten eBay-Account eine Vielzahl von Produkten gleichzeitig angeboten werden. Es sind zum Teil hunderte von Produkten, die ein einzelner privater Verkäufer gleichzeitig anbietet.


Ab 15 – 25 gleichzeitig angebotenen Produkten wird es für den privaten Verkäufer kritisch.


Gleiche Produkte und Neuware


Ein weiteres Indiz ist, wenn ein privater Verkäufer ausschließlich Neuware anbietet. Erst recht spricht für einen gewerblichen Verkauf im Rechtssinne, wenn immer wieder gleiche Produkte aus der gleichen Branche angeboten werden oder von einem einzelnen neuen Produkt mehrere zum Verkauf angeboten werden.


Käuferbewertungen


Die Anzahl der aktuell unter einem privaten Account bei eBay angebotenen Produkte ist nur eine Darstellung der aktuellen Situation. Sehr hilfreich kann ein Blick in die Bewertungen sein, insbesondere in die abgegebenen Käuferbewertungen.


Bei eBay ist es möglich, sich die Bewertungen, die der Verkäufer als Verkäufer erhalten hat, anzeigen zu lassen. Hierbei wird nicht nur das ungefähre Datum der Bewertung angezeigt, sondern auch über welches angebotene Produkt die Bewertung angegeben wurde.


Des Weiteren gibt es eine Bewertungsübersicht für den letzten Monat, die letzten 6 Monate und die letzten 12 Monate.


Interessant können auch die Bewertungen sein, die der private Verkäufer als Käufer erhalten hat. Zum Teil lässt sich über diese Bewertungen feststellen, dass der private Verkäufer, die von ihm jetzt angebotenen Produkte woanders eingekauft hat.


Was Sie als eBay-Verkäufer gegen pseudo-private Verkäufer bei eBay tun können


Wenn aufgrund Art und Umfang der Angebote eines privaten Verkäufers bei eBay Vieles dafür spricht, dass diese eigentlich im Rechtssinne gewerblich handelt, ist dies wettbewerbswidrig. Ganz konkret geht es um eine geschäftliche Handlung, die gegenüber Verbrauchern stets unzulässig ist gemäß Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, dort Nr. 22:


Irreführung über Unternehmereigenschaft


Die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, der Unternehmer sei Verbraucher oder nicht für Zwecke seines Geschäfts, Handels, Gewerbes oder Berufs tätig;


Soweit Sie als eBay-Verkäufer gleiche oder ähnliche Waren anbieten, können Sie den pseudo-privaten Verkäufer wettbewerbsrechtlich abmahnen.


Ziel der Abmahnung ist es, dass der private Verkäufer es unterlässt, gewerblich bei eBay Produkte zu verkaufen und dabei als privater Verkäufer aufzutreten. Dem privaten Verkäufer kann nicht komplett untersagt werden, bei eBay zu verkaufen. Wenn er weiterverkaufen möchte, muss er sich jedoch an die Regeln halten und mit Allem was dazu gehört (Widerrufsbelehrung, Verpackungsregisteranmeldung, AGB, etc.).


Es besteht in diesen Fällen ein Anspruch auf Unterlassung.


Die sogenannte Wiederholungsgefahr kann ausgeräumt werden, indem der pseudo-private Verkäufer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt.


Falls keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, können die Unterlassungsansprüche gerichtlich im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.


Identität des privaten Verkäufers feststellen


Um abmahnen zu können, muss die Identität des privaten Verkäufers festgestellt werden. Private Verkäufer haben keine Verpflichtung, im Angebot im Rahmen eines Impressums über ihre Identität zu informieren.


Es sollte daher ein Testkauf vorgenommen werden, um die Identität in Erfahrung zu bringen.


In Einzelfällen ist ein Testkauf nicht notwendig, da sich bereits aus der Artikelbeschreibung Hinweise darauf ergeben können, dass es sich eigentlich um einen gewerblichen Verkäufer handelt. Dies kann z.B. dadurch gesehen, indem in der Artikelbeschreibung des privaten Angebotes auf den gewerblichen Internetshop verwiesen wird.


Wenn Sie gegen pseudo-private Verkäufer bei eBay vorgehen möchten:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



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