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WhatsApp und Facebook – Datenübermittlung auch ohne Einwilligung

  • 5 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

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WhatsApp will Daten seiner Nutzer – wie insbesondere Telefonnummern in den Adressbüchern ihrer Smartphones – an Facebook übermitteln. Denen war nach der Übernahme durch Facebook 2014 jedoch versprochen worden, dass WhatsApp unabhängig bleibe. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) täuscht der Messenger-Dienst damit seine Nutzer und stellt sie zudem vor die Wahl: Daten her oder auf WhatsApp verzichten. Problematisch ist die Weitergabe aber vor allem, weil Facebook damit auch Daten von Personen erhält, die WhatsApp und Facebook gar nicht nutzen – ohne ihr Wissen und ohne ihre erforderliche Einwilligung. In die Verantwortung nimmt WhatsApp dabei ausgerechnet seine Nutzer. Der Verbraucherverband hat WhatsApp deshalb abgemahnt und bis heute, den 21. September, eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gesetzt. Andernfalls will der vzbv eine Klage prüfen.

Versprechen kann man brechen

Für rund 22 Milliarden Dollar hatte Facebook WhatsApp vor zwei Jahren gekauft – nicht aus Interesse an der App an sich, sondern vielmehr an den Daten der mittlerweile über 1 Milliarde Nutzer. Im März 2014 versprach der WhatsApp-Gründer für eine Zusammenarbeit zu sorgen, die es WhatsApp erlaube unabhängig und autonom von Facebook weiterzumachen. Anfang 2016 wurde die Abogebühr für die WhatsApp-Nutzung abgeschafft und der Dienst kostenlos. Außerdem führte WhatsApp eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Nachrichteninhalte ein.

Am 25. August 2016 kündigte WhatsApp auf seiner Website an, dass es die Telefonnummer seiner Nutzer mit Facebook verbinde – also doch nicht so unabhängig und autonom agiert, wie manche bislang glaubten. Nicht wenige Nutzer dürften sich dadurch von WhatsApp enttäuscht fühlen. Rechtliche Folgen wird das für das Unternehmen jedoch nicht haben. Für eine Irreführung ist die Aussage vermutlich zu vage. Eine vertragliche Vereinbarung, aus der sich ein Anspruch herleiten ließe, stellt sie jedenfalls nicht dar. Darüber hinaus erscheint die nun stattfindende Übermittlung personenbezogener Daten an Facebook jedoch als datenschutzrechtlich problematisch.

Datenübermittlung nur mit Einwilligung

Rechtlich betrachtet handelt es sich bei der Weitergabe der Daten an Facebook um eine sogenannte Datenübermittlung an Dritte. Dabei wird auch die Weitergabe personenbezogener Daten an eine andere Gesellschaft innerhalb desselben Konzerns wie die Datenübermittlung an ein außenstehendes Unternehmen behandelt. Dass WhatsApp wie Facebook zum Facebook-Konzern gehören, ändert also nichts. Zwar gibt es Erleichterungen für Datenübermittlungen, wenn sie z. B. zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke erfolgt. Ein Beispiel dafür wäre die Übermittlung von Bestellerdaten an einen Paketdienst, damit dieser die Bestellung ausliefern kann. Mit Blick auf den von Facebook verfolgen Zweck, grundlegende Kennzahlen über die Häufigkeit zu sammeln, mit der Benutzer die Dienste verwenden und insbesondere dem verfolgten Werbezweck ist das jedoch nicht gegeben.

Alternativlos: Übermitteln oder WhatsApp löschen

WhatsApp bedarf daher zur Datenübermittlung einer Einwilligung jedes Nutzers. Was diese angeht, kann man aber nur der Auswertung der Daten zu Werbezwecken durch Facebook widersprechen. Und auch was die Anforderung einer bewusst erteilten Einwilligung angeht, macht es WhatsApp seinen Nutzern nicht gerade leicht.

Bei den beim Start von WhatsApp angezeigten mit „WhatsApp-Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise“ bezeichneten Hinweis müssen sie erst die am Ende versteckte Anmerkung aufrufen. Danach erscheint der mit einer Checkbox bzw. Schieberegler versehene Hinweis  „Meine WhatsApp-Account-Informationen mit Facebook teilen, um meine Erlebnisse mit Werbung und Produkten auf Facebook zu verbessern. Unabhängig von dieser Einstellung werden deine Chats und Telefonnummer nicht auf Facebook geteilt.“

Hier ist das bereits gesetzte Häkchen zu entfernen bzw. unter iOS der Schieberegler zu deaktivieren. Wer bereits eingewilligt hat, kann dies noch bis zu 30 Tage danach widerrufen unter Einstellungen > Account > Meine Account-Info. Beides verhindert jedoch wegen des weiterhin notwendigen Betätigen des Zustimmen-Buttons nur die Nutzung der Daten durch Facebook zu Werbezwecken, nicht aber ihre allgemeine Übermittlung an das soziale Netzwerk und Nutzung zu weiteren Zwecken. Facebook erhält sie auf jeden Fall. Wer das nicht will, muss künftig auf WhatsApp verzichten.

Facebook bekommt Mobiltelefon-Adressbuch

Zu welchen weiteren Zwecken und welche Daten Facebook erhält, wird aufgrund des kurzen Hinweises außerdem nicht klar. Auch auf seinem Unternehmensblog hält sich WhatsApp bedeckt und spricht von einigen der Account-Informationen, wie die Telefonnummer, mit der man sich gegenüber WhatsApp bei der Anmeldung verifiziert hat, und die Zeit, wann man das letzte Mal WhatsApp-Dienste verwendet hat. Erst ein Blick in WhatsApps Datenschutzrichtlinie zeigt, was zu den Account-Informationen gehört:

„Deine Account-Informationen. Um einen WhatsApp-Account zu erstellen, gibst du deine Mobiltelefonnummer an. Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung, darunter sowohl die Nummern von Nutzern unserer Dienste als auch die von deinen sonstigen Kontakten. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Nummern zur Verfügung zu stellen. Du kannst auch andere Informationen zu deinem Account hinzufügen, wie beispielsweise einen Profilnamen, ein Profilbild und eine Statusmeldung.“

Zu den Account-Informationen gehören also auch Telefonnummern aus dem Adressbuch. Eindringlich betont WhatsApp dabei, dass keine Inhalte von WhatsApp-Nachrichten übertragen würden. Außerdem würden auch bei WhatsApp verwendete Profilnamen, Profilfotos und Statusmeldungen nicht an Facebook übermittelt.

WhatsApp zieht sich aus der Verantwortung

Rechtlich problematisch daran ist vor allem Folgendes: Auch in den WhatsApp-AGB, denen jeder zustimmen muss, um den Messenger nutzen zu können, steht:

„Adressbuch. Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können.“

Facebook erhält damit Daten von jeder Person, die in einem Adressbuch eines WhatsApp-Nutzers gespeichert ist. Darunter befinden sich insbesondere Daten von Personen, die weder WhatsApp noch Facebook nutzen. Die auch von ihnen erforderliche Einwilligung einzuholen verlangt WhatsApp dabei seinen Nutzern ab. Praktisch würde das bedeuten, das jemand erst Kontaktdaten im Telefonbuch seines Handys speichern dürfte, nachdem die betroffene Person zuvor damit einverstanden ist. Schließlich sollen die Nutzer bestätigen, dass sie autorisiert sind, die Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit WhatsApp seine Dienste anbieten kann. Praktikabel ist das nicht. Da WhatsApp aber regelmäßig die Telefonnummern aus dem Adressbuch verlangt und keine Einschränkungen ermöglicht, setzt das Unternehmen damit seine Nutzer jedenfalls in Deutschland fortlaufend dem Risiko aus, Datenschutzverstöße zu begehen und lässt sie dabei weitgehend allein.

(GUE)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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