Wichtige Änderungen beim „Fernabsatz“-Widerrufsrecht ab Juni 2014

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In Folge der Umsetzung der Europäischen Verbraucherrechte-Richtline 2011/83/EU ergeben sich ab 13. Juni 2014 erhebliche Änderungen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen.

Für die Ausübung des Widerrufsrechts ist es in Zukunft nicht mehr ausreichend, die erhaltene Ware ohne jegliche Anmerkung zurückzusenden. Die bisherige Rechtslage, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht auch durch schlüssiges Handeln, etwa durch Nichtannahme der Lieferung, ausüben konnte, führte in der Praxis häufig zu Missverständnissen. Auch war nicht klar, ob der Verbraucher bei bloßer Rücksendung der Ware sein Widerrufrecht ausüben oder gesetzliche Mängelrechte geltend machen wollte. Nunmehr muss der Widerruf unmissverständlich erklärt werden. Die Einhaltung einer Form ist aber nicht erforderlich. Es genügt also auch, wenn der Widerruf beispielsweise telefonisch mitgeteilt wird.

Eine wesentliche Neuerung ist auch, dass das sog. „ewige Widerrufsrecht" abgeschafft wird. Bisher kann der Verbraucher im Falle einer unterbliebenen oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung sein Widerrufsrecht quasi unendlich lang ausüben. Damit ist nun Schluss. Künftig erlischt das Widerrufsrecht des Verbrauchers in jedem Falle spätestens 12 Monate nach Ablauf der 14-Tages-Frist.

Künftig entfällt auch die sog. „40 EUR"-Klausel. Bislang konnte der Unternehmer dem Verbraucher die Kosten für die Rücksendung der Ware nur dann vertraglich im Rahmen einer Kostentragungsvereinbarung auferlegen, wenn der Preis der zurückzusendenden Ware nicht mehr als 40,00 Euro betrug. Zukünftig trägt der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, und zwar unabhängig vom Preis der zurückzusendenden Sache. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Rücksendekosten selbst zu tragen oder wenn der Unternehmer es versäumt hat, den Verbraucher von der Kostentragungspflicht zu unterrichten. Für die Händler besteht die Möglichkeit, für die Rücksendungskosten Regelungen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu treffen.

Nach erfolgtem Widerruf hat der Händler bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen an den Verbraucher zurückzuerstatten. Ihm steht jedoch ein Zurückbehaltungsrecht bis zum Erhalt der zurückgesandten Ware zu.

Dies ist nur ein grober Auszug über die für den Verbraucher bedeutsamsten Änderungen.

Sollten Sie Fragen zum neuen Widerrufsrecht haben, steht Ihnen die Kanzlei Dr. Blum & Hanke gern zur Verfügung.

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