Wichtige Informationen für ehemalige Maxda-Kunden

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Eine Summe von etwa 30 Mio. EUR wartet auf die Rückzahlung an ehemalige Kunden des Kreditvermittlungsunternehmens Maxda! 

Die Maxda Darlehensvermittlungs GmbH mit Sitz in Speyer hatte sich in der Vergangenheit bei Abschluss der Darlehensvermittlungsverträge von ihren Kunden auch sogenannte „Auslagenübernahmeerklärungen“ unterschreiben lassen. Darin verpflichteten sich die Darlehensinteressenten, an Maxda jeweils „Auslagenentschädigungen“ in Größenordnungen zwischen 100,- EUR und 200,- EUR zu zahlen. Da auf Seiten der Maxda allerdings keine Auslagen angefallen sind, erfolgte die Inrechnungstellung zu Unrecht.

Ca. 175.000 Maxda-Kunden sind betroffen. 

Vor diesem Hintergrund hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gegen das Kreditvermittlungsunternehmen „Maxda Darlehensvermittlungs GmbH“ mehrere Strafbefehle erlassen, die insgesamt die Tatzeiträume Januar 2010 bis Oktober 2017 betreffen. In diesem Zusammenhang sind auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern etwa 30 Mio. EUR als Schadenszahlung von Maxda eingezogen worden, die den geschädigten Kunden zustehen und von diesen zurückgefordert werden können.

Obwohl die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern die Kontaktdaten der Maxda-Kunden aufgrund der sichergestellten Dokumente kennt, ist ihr der Aufwand, etwa 175.000 Geschädigte anzuschreiben offenbar zu groß. Die Bekanntmachung der Rückforderungsmöglichkeit erfolgte deshalb der Einfachheit halber durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Doch welcher Maxda-Kunde liest regelmäßig die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger? 

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen setzt sich deshalb aktuell dafür ein, dass möglichst viele der geschädigten Maxda-Kunden die von ihnen zu Unrecht bezahlten Auslagenentschädigungen zurückerhalten und startet einen öffentlichen Aufruf:

Maxda-Kunden, die im Zeitraum Januar 2010 bis Oktober 2017 die Dienstleistung des Kreditvermittlers Maxda in Anspruch genommen haben und hierfür Auslagen in Größenordnungen zwischen 100,- EUR und 200,- EUR gezahlt haben, mögen sich möglichst kurzfristig mit der Kanzlei Dr. Greger & Collegen in Verbindung setzen.        

„Wir übernehmen für betroffene Geschädigte den kompletten Schriftwechsel mit der Staatsanwaltschaft, um die zu Unrecht gezahlten Auslagenpauschalen zurückzuerhalten“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger.  

Da die Zeit drängt ist schnelles Handeln gefragt:

Werden die Ansprüche nicht bis Oktober 2020 schriftlich geltend gemacht, fällt der eingezogene Millionenbetrag dem Staat zu und nicht den Geschädigten. „Dies wollen wir unbedingt verhindern“, so Rechtsanwalt Dr. Greger.

Betroffene Maxda-Kunden mögen sich möglichst kurzfristig mit der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen in Verbindung setzen, um mit dieser die Abwicklung abzustimmen.

Eine schnelle Kontaktaufnahme ist möglich per E-Mail.

Anleger, die sich im Maxda-Geschädigtenpool registrieren, erhalten kostenlos Informationen zur weiteren Vorgehensweise. 

Foto(s): Dr. Greger & Collegen

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