Widerruf Autokredit: kreditfinanziertes Auto oder auch Diesel-Pkw loswerden und Raten zurückerhalten

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Der unter dem Namen „Widerrufsjoker“ in den Medien bekannt gewordenen Widerruf von Darlehen und Krediten kann auch Dieselfahrern helfen, ihren „Schummeldiesel“ loszuwerden.

So hat das Landgericht Stuttgart Ende September den Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes-Bank wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung für wirksam erachtet. Das daraus ergehende Urteil verpflichtet die Bank zur Rückabwicklung des Kredites sowie des damit verbundenen Kaufvertrages.

Drei Jahre zuvor hatte der Mandant den Gebrauchtwagen der Marke Mercedes Benz für einen Kaufpreis von 26.600 Euro erworben und diesen zum Teil über einen Autokredit bei der Mercedes-Benz Bank finanziert. Im August 2017 widerrief er den Darlehensvertrag, die Bank verweigert zunächst die angestrebte Rückabwicklung.

Dem Landgericht Stuttgart zufolge sei die Widerrufsfrist mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung nicht in Gang gesetzt worden. Somit erhält der Mandant durch das Urteil seine Anzahlung und erbrachten Raten abzüglich einer geringen Nutzungswertentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück.

Quelle: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/lg-stuttgart-mercedes-benz-bank-muss-autokredit-wegen-fehlerhafter-widerrufsbelehrung-rueckabwickeln (zuletzt abgerufen am 11.10.2018) 

Sie haben einen Pkw und diesen teilweise oder vollständig finanziert? Lassen Sie Ihren prüfen, ob auch Sie vom „Widerrufsjoker“ profitieren können!

In vielen nach dem 10.06.2010 abgeschlossenen Kfz-Finanzierungverträgen wurden von uns bereits angreifbare Belehrung In vielen nach dem 10.06.2010 abgeschlossenen KFZ-Finanzierungsverträgen wurden von uns bereits angreifbare Belehrungen festgestellt. Vor und bei Vertragsschluss müssen Banken Sie ausreichend deutlich und vollständig über das gesetzliche Widerrufsrecht informieren. Geschieht dies nicht, spricht man vom so genannten „ewigen Widerrufsrecht“, welches es ermöglicht zeitlich unbegrenzt vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Bei erfolgreichem Widerruf erhalten Sie sämtliche erbrachte Raten zurück und werden von künftigen Zahlungsverpflichtungen befreit. Im Gegenzug geben Sie das Auto ab, ggf. wird eine Nutzungsentschädigung gegenüber der Autobank fällig. Für Verträge, die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden, gilt die Besonderheit, bei einem Widerruf weder Nutzungsentschädigung noch Wertersatz leisten zu müssen.

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