Widerruf - die Zeit eilt

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Jetzt ist es amtlich. Der Bundes­tag hat vor kurzem beschlossen, dass das Widerrufs­recht für Verbraucher für Millionen geschlossener Immobilien­kredit­verträge mit fehler­hafter Widerrufs­belehrung erlöschen wird. Ein heute eventuell noch bestehendes Widerrufs­recht für insbesondere zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossene Verbraucher-Immobilien­-Darlehens­verträge mit fehler­hafter Widerrufs­belehrung wird endgültig am Mitt­woch, den 22. Juni 2016, um 0.00 Uhr erlöschen.

Nach derzeitiger Rechtslage steht dem Verbraucher ein unbefristetes („ewiges") Widerrufsrecht zu, wenn die Widerrufsbelehrung unterlassen wurde oder fehlerhaft war – was auf viele zwischen 2002 und 2010 geschlossene Darlehensverträge zutrifft.

Wegen der derzeit niedrigen Zinsen besteht vielfach die Möglichkeit durch eine Umschuldung oder Anschlussfinanzierung viel Geld zu sparen. Es kann sich daher lohnen, bestehende Verträge und die dazugehörige Widerrufsbelehrung durch einen auf Bankrecht spezialisierten Fachanwalt überprüfen zu lassen.

Darlehensnehmer mit einem Vertrag mit fehler­hafter Widerrufs­belehrung haben allerdings jetzt nicht mehr viel Zeit. Spätestens am Dienstag, den 21. Juni 2016, muss ein Widerruf bei der Bank oder Sparkasse angekommen sein. Doch vor Absendung des Widerrufs muss aber unbedingt die Möglichkeit der Umschuldung oder einer Anschlussfinanzierung geklärt sein.

Ein Darlehensvertrag kann auch widerrufen werden, wenn er schon längst abbezahlt oder abge­löst ist. So kann eine gezahlte Vorfälligkeits­entschädigung von der Bank oder Sparkasse zurückgefordert werden.

Zur Durch­setzung Ihres Widerrufs­rechts müssen Sie wahr­scheinlich einen Rechts­anwalt einschalten und oft genug auch vor Gericht ziehen, da die Sparkassen und Banken erfahrungsgemäß „freiwillig" das Recht auf Widerruf nicht anerkennen. Das sollte Sie aber nicht von einer Prüfung Ihrer Möglichkeiten abhalten.

Lassen Sie sich die Chance auf die Erstattung von vielen Tausend Euro durch einen Widerruf nicht entgehen. Lassen Sie sich jetzt von einem spezialisierten Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten.


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