Widerruf und Kapitalisierung von Basisrenten- und Rürup-Rentenverträgen
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Basisrenten- und Rürup-Rentenverträge sind grundsätzlich weder widerrufbar noch kapitalisierbar. Dies liegt in der besonderen Natur dieser Altersvorsorgeprodukte begründet:
- Gesetzliche Vorgaben: Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 b) EStG müssen Basisrentenverträge so gestaltet sein, dass sie nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sind. Diese Einschränkungen dienen dem Zweck, eine lebenslange Altersversorgung sicherzustellen.
- Steuerliche Förderung: Die Beiträge zu Basisrentenverträgen sind in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar. Im Gegenzug verlangt der Gesetzgeber, dass die Leistungen ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt werden.
- Keine Kündigung: Eine vorzeitige Kündigung oder Auszahlung des angesparten Kapitals ist grundsätzlich nicht möglich, um den Vorsorgecharakter zu gewährleisten.
Trotz dieser grundsätzlichen Einschränkungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei wichtigen Entscheidungen Klarheit bezüglich des Widerrufsrechts bei Basisrentenverträgen geschaffen:

BGH-Urteil vom 11.10.2023 - IV ZR 41/22 (NJW 2024, 65):
Der BGH stellte klar, dass auch bei Basisrentenverträgen ein Widerrufsrecht bestehen kann, wenn die Belehrung über das Widerrufsrecht fehlerhaft war.
In diesem Fall entschied das Gericht:
"Die Zustimmung des Versicherungsnehmers zu einem Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist gem. § 9 I VVG kann in einen vom Versicherer vorformulierten Antrag aufgenommen werden."

BGH-Urteil vom 15.11.2023 - IV ZR 244/21:
In dieser Entscheidung bestätigte der BGH, dass bei einem wirksamen Widerruf die Rechtsfolgen nach § 9 Abs. 1 VVG eintreten. Der Versicherungsnehmer hat Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Prämien, soweit sie auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallen, sowie auf den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile.
Diese Urteile zeigen, dass trotz der grundsätzlichen Nichtwiderrufbarkeit von Basisrentenverträgen in bestimmten Fällen, insbesondere bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung, ein Widerrufsrecht bestehen kann. Dies eröffnet Versicherungsnehmern unter Umständen die Möglichkeit, sich von unerwünschten Verträgen zu lösen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht biete ich Unterstützung bei der Prüfung und Durchführung von Widerrufen von Basisrenten- und Rürup-Rentenverträgen an. Meine Expertise umfasst:
- Analyse der Vertragsunterlagen auf mögliche Belehrungsfehler
- Prüfung der Widerrufsmöglichkeit im Einzelfall
- Berechnung der möglichen Rückzahlungsansprüche
- Durchführung des Widerrufsverfahrens gegenüber dem Versicherer
- Vertretung in eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen
Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Fall individuell geprüft werden muss, da die Erfolgsaussichten eines Widerrufs von den spezifischen Vertragsdetails und der Qualität der Widerrufsbelehrung abhängen. Eine sorgfältige rechtliche Beratung ist daher unerlässlich, um die Chancen und Risiken eines Widerrufs korrekt einschätzen zu können.
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