Widerruf von Autofinanzierung kann zu hohen Ersparnissen führen

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Autokredit kann häufig noch heute widerrufen werden

Heutzutage ist es überaus verbreitet, einen Kredit zur Finanzierung eines Autokaufs aufzunehmen. Tausende von Verbrauchern nutzen diese Möglichkeit jährlich. Die Kreditgeber solcher Finanzierungen sind häufig Finanzdienstleister der Autokonzerne selbst. Als Beispiele können die Mercedes Benz Bank, die Renault Bank oder Volkswagen Financial Services dienen. Wer nach Juni 2010 einen Autokauf finanziert hat, könnte sich heute in einer rechtlich besonders vorteilhaften Position befinden.

Denn bei tausenden solcher Autokredite besteht offenbar noch heute ein Widerrufsrecht. Und das Jahre nach Vertragsschluss, obwohl der Widerruf eigentlich einer 14 tägigen Frist unterliegt. Aus diesem sogenannten „ewigen“ Widerrufsrecht lässt sich leicht Profit schlagen, oft können Verbraucher enorm hohe Summen sparen.

Was ist das „ewige“ Widerrufsrecht beim Autokredit?

Wer als Verbraucher (also zu privaten Zwecken) einen Kredit einer Bank aufnimmt, ist grundsätzlich 14 Tage lang zum Widerruf berechtigt. Das gilt natürlich auch bei Autokrediten. Damit die 14 tägige Frist aber zu laufen beginnt, muss der Kunde über das Widerrufsrecht informiert werden. Das hat mittels einer sogenannten Widerrufsbelehrung zu erfolgen. Diese Belehrung muss, so schreibt es das Gesetz vor, hinreichend deutlich und verständlich abgefasst sein. Wird gegen dieses Deutlichkeitsgebot verstoßen oder fehlen etwa Pflichtangaben, spricht man von einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Die Folge der Fehlerhaftigkeit ist, dass die Widerrufsfrist nicht läuft. Der Widerruf ist dann quasi „ewig“ möglich.

Und genau das ist offenbar bei tausenden Autokrediten der Fall. Durch unsachgemäße Belehrung seitens der Banken oder Finanzdienste setzte die Frist nicht ein. Die Kunden haben noch heute ein Widerrufsrecht.

Welche Vorteile hat der Widerruf vom Autokredit?

Wieso sollte man heute, Jahre nach Vertragsschluss, widerrufen? Die Antwort ist relativ simpel: Es kann zu viel Geld führen. Denn der Widerruf hat einige interessante Rechtsfolgen. Wenn das Widerrufsrecht gegenüber der Autobank ausgeübt wird, erfolgt eine Rückabwicklung des Vertrags. Das heißt, dass der Kunde das Auto zurückgeben muss. Im Gegenzug erhält er alle gezahlten Darlehensraten zurück, de facto also den Kaufpreis. Lediglich ein gewisser Anteil an Nutzungsersatz darf einbehalten werden. Kurz: Man gibt einen Gebrauchtwagen gegen den fast vollen Kaufpreis zurück.

Noch besser stehen Verbraucher da, die ihre Finanzierung nach Juni 2014 aufgenommen haben. Bei diesen Verträgen besteht keine Pflicht zum Nutzungsersatz mehr. Im Falle des Widerrufs erhält man alle Darlehensraten, also in der Regel den vollen Kaufpreis. Besser kann man einen Gebrauchtwagen wohl nicht zu Geld machen.

Der positive Nebeneffekt des Widerrufs betrifft vor allem Diesel-Fahrer: Der Widerruf ermöglicht die problemlose Rückgabe des Fahrzeugs. Vor allem bei VW und den Tochtermarken (Seat, Audi usw.) ist das interessant, weil Volkswagen selbst bei manipulierten Pkw ein pauschales Rückgaberecht verweigert.

Wer ist betroffen? Werdermann | von Rüden berät kostenlos!

Die Vorteile des „ewigen“ Widerrufsrechts können von Fall zu Fall variieren. Die Chance sollte man sich aber dennoch nicht entgehen lassen. Jeder, der nach Juni 2010 einen Autokauf finanziert hat, könnte betroffen sein. Vor allem Volkswagen, Mercedes, Renault und Fiat Kunden haben gute Aussichten. Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen möglicherweise Berechtigten eine kostenlose Erstberatung an! Unsere Anwälte überprüfen Ihren Fall und geben Ihnen eine Einschätzung über Ihre Chancen und potentielle Ersparnisse! 


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