Landgericht Limburg bestätigt Widerruf einer Autofinanzierung

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Das Landgericht Limburg hat mit Urteil vom 13.07.2018 (2 O 317/17) entschieden, dass der Widerruf einer Autofinanzierung wirksam erfolgte, da die Autobank nicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Kunden nach § 314 BGB hingewiesen hat. Aufgrund des Widerrufs waren Darlehens- und Kaufvertrag rückabzuwickeln.

Sachverhalt

Im Dezember 2015 erwarb der Verbraucher einen gebrauchten VW Golf zu einem Kaufpreis von € 21.680,00. Das Fahrzeug hatte bei Übergabe einen Kilometerstand von 10.090 Km. 

Im Juli 2017 erklärte der Verbraucher den Widerruf seines Darlehensvertrags und verlangte die Rückabwicklung des Rechtsgeschäfts. Die Rückgabe des Fahrzeugs bot der Verbraucher der Autobank an. Nachdem die Autobank den Widerruf als unbegründet zurückwies, erhob der Verbraucher Klage zum Landgericht Limburg.

Zum Verfahren

Das Landgericht hat der Klage weit überwiegend stattgegeben und festgestellt, dass die Autobank keinen Anspruch mehr auf die vertraglich vereinbarten Leistungen hat. Ebenso hat das Landgericht die Autobank verurteilt, einen Betrag von € 4.580,84 an den Verbraucher zu zahlen.

Das Gericht hat den Widerruf für wirksam erachtet, da die Autobank eine Aufklärung des Kunden über das Recht des Darlehensnehmers zur außerordentlichen Kündigung unterlassen hat. Nach Ansicht des Gerichts war eine solche Aufklärung sowohl nach einer Auslegung der deutschen Gesetze, als auch der europäischen Richtlinien zwingend notwendig, um den Fristbeginn auszulösen. Wird der Hinweis – wie in einer Vielzahl von Verträgen des VW-Konzerns – unterlassen, beginnt die Widerrufsfrist nicht.

Aufgrund des wirksamen Widerrufs muss der Verbraucher keine Zins- und Tilgungsleistungen mehr leisten. Vielmehr muss die Bank die bereits erbrachten Zahlungen (inkl. Anzahlung) erstatten. Die Bank hat aber einen Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs und auf Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs. Nach Verrechnung aller Ansprüche ergab sich so ein Anspruch des Verbrauchers auf Rückzahlung von € 4.580,84.

Diesel zurückgeben

Insbesondere Dieselfahrer, denen aufgrund der aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ein Fahrverbot in deutschen Städten droht, oder die vom Diesel- Abgasskandal betroffen sind, sollten den Widerrufsjoker dringend prüfen. Mit dem Widerruf der Autofinanzierung kann eine vollständige Rückabwicklung des Kaufgeschäfts erzwungen werden. Das Risiko von Fahrverboten und Wertverlusten bei Diesel-Fahrzeugen und Skandal-Autos aus dem Volkswagenkonzern kann so auf die Händler abgewälzt werden. Aufgrund des Widerrufs gilt dies auch dann, wenn Gewährleistungsansprüche wegen der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs bereits verjährt sind.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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