Widerruf von Autofinanzierungen – auf das Gericht kommt es (auch) an!

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Der Widerruf von Autofinanzierungen gilt als eine elegante Möglichkeit, sich von seinem finanzierten Fahrzeug zu trennen und dabei den eingetretenen Wertverlust ganz oder teilweise auf die finanzierende Bank zu verlagern.

Voraussetzung dafür sind

  • eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben im Darlehensvertrag und
  • ein sog. verbundenes Geschäfts, der Darlehensvertrag muss also den Kaufvertrag finanziert haben und vom Verkäufer vermittelt worden sein.

Beides kann ein erfahrener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht schnell beurteilen.

In der regelmäßig erforderlichen gerichtlichen Auseinandersetzung ist dann aber mit entscheidend, welches Gericht sich für zuständig erachtet. Denn nach den bisherigen Erfahrungen sind etwa die „Heimatgerichte“ in Fällen der BMW Bank, das LG München I und der FCA Bank (Fiat und Chrysler), das LG Heilbronn regelmäßig der Ansicht, dass die Verträge nicht mehr widerruflich sind. Da andere Gerichte das durchaus anders und für die Darlehensnehmer positiver beurteilen, ist es für die Erfolgsaussichten einer solchen Klage und die Vergleichsbereitschaft des Gegners von erheblicher Relevanz, die Zuständigkeit des Gerichts am Wohnsitz des Darlehensnehmers zu begründen.

Jüngst haben sich dazu etwa das LG Aurich und das LG Berlin dazu eindeutig positioniert und die Zuständigkeit am Wohnsitz des Darlehensnehmers bejaht. Die Banken versuchen sich dagegen natürlich zu wehren.

Zu möglichen Fehlern in Autofinanzierungsverträgen kann auf vorherige Rechtstipps verwiesen werden.

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Erstberatung mögliche Ansprüche gegen Händler und Hersteller und die Widerruflichkeit Ihres Darlehensvertrags.

Rechtsanwalt Koch hat bereits mehr als 1.000 Verträge auf ihr fortbestehendes Widerrufsrecht geprüft, mehrere Vortragsveranstaltungen zum Widerruf von Verbraucherdarlehen durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen und wird auf der Seite der Stiftung Warentest im Bereich des Widerrufs von Autofinanzierungen und Immobiliardarlehensverträgen gelistet.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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