Widerruf von Darlehensverträgen der BMW Bank und Santander Consumer Bank

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Nach Prüfung von mehr als tausend Darlehensverträgen auf fehlerhafte Widerrufsbelehrung und davon mehreren hundert im Bereich von Kfz-Finanzierungen, stellt RA Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einen weiteren Fehler in Verträgen der BMW Bank und der Santander Consumer Bank fest, der nach Einschätzung von RA Koch den Widerruf dieser Verträge ermöglicht.

Neben den möglichen Fehlern der Widerrufsbelehrung, über die schon umfangreich berichtet wurde, handelt es sich um einen Formulierungsfehler, der von beiden Banken gemacht wurde. 

Beide Banken bieten im Rahmen der Darlehensverträge eine Mehrzahl von zusätzlichen Versicherungsverträgen an, die in der Widerrufsinformation bei „Besonderheiten bei verbundenen Verträgen“ als „verbundene Verträge“ bezeichnet werden. Ungeachtet der ebenfalls streitigen Frage, ob es sich tatsächlich um verbundene Verträge im Rechtssinne handelt, schließt deren Aufzählung nach dem finanzierten Kaufvertrag mit der Formulierung (im Folgenden „verbundener Vertrag“) ab.

Diese Verwendung des Singulars „verbundener Vertrag“ führt aber nach allgemeinem Sprachverständnis dazu, dass nur der letzte der aufgezählten Verträge (einer der Versicherungsverträge) als verbundener Vertrag zu verstehen ist. Dies ist entgegen der Gesetzeslage dann eben gerade nicht der finanzierte Kaufvertrag. 

Dass dies zutreffend ist, zeigt auch, dass andere Autofinanzierer dies sprachlich anders gelöst haben.

Auch die Verträge zahlreicher anderer Banken, die Autokäufe finanziert haben, sind weiter widerruflich.

Um Verbraucher über ihre Rechte zu informieren, veranstaltet Berlinghoff Rechtsanwälte mehrere Themengespräche, so am

07.05.2019 um 18 Uhr in den Kanzleiräumen, In den Kolonnaden 17.

Die Veranstaltungen sind kostenlos. Um Anmeldung zwecks Planung wird gebeten unter den angegebenen Kontaktdaten.

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Erstberatung mögliche Ansprüche gegen Händler und Hersteller und die Widerruflichkeit Ihres Darlehensvertrags.

Rechtsanwalt Koch hat bereits mehrere Vortragsveranstaltungen zum Widerruf von Verbraucherdarlehen durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen und wird auf der Seite der Stiftung Warentest im Bereich des Widerrufs von Autofinanzierungen und Immobiliardarlehensverträgen gelistet.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.widerruf-durchsetzen.de


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