Widerrufsjoker noch nicht vollständig passé

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Tausende Verbraucher noch immer zum Widerrufsjoker berechtigt

Der sogenannte Widerrufsjoker erfreut noch immer Tausende Verbraucher in ganz Deutschland. Entgegen der Annahme, am 21. Juni dieses Jahres erloschen zu sein, besteht der Widerrufsjoker fort und bietet die Möglichkeit einer massiven Geldersparnis.

Mit dem Widerrufsjoker ist das Recht gemeint, auch Jahre nach Vertragsschluss den eigenen Darlehensvertrag widerrufen zu können. Weil viele Kreditinstitute ihre Kunden nur fehlerhaft über deren Widerrufsrecht belehrten, setzte die Widerrufsfrist von Rechts wegen nicht ein. Die Kredite sind quasi ewig widerrufbar. Betroffen könnten alle Darlehensverträge sein, die seit 2010 geschlossen worden sind.

Widerrufsjoker verhilft zur Umschuldung ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Warum ein später Widerruf des eigenen (Immobilien-)Kredits sinnvoll ist, ist leicht verständlich. Momentan befindet sich die deutsche Finanzwirtschaft in einem historischen Zinstief, Darlehen waren nie günstiger. Verglichen mit den heutigen Gegenebenheiten, sind schon die Kredite, die vor wenigen Jahren aufgenommen wurden, unvorteilhaft und teuer.

Um die heutigen Konditionen auszunutzen, sollte man eine Umschuldung vornehmen. Das alte Darlehen wird gegen ein neues eingetauscht. So spart man einige Prozentpunkte an Zinsen ein. Eine Trennung vom alten Darlehen mittels Kündigung lohnt sich hingegen kaum. In diesem Fall darf die Bank vom vorzeitig ausscheidenden Kunden eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Nicht so beim Widerruf. Folge des Widerrufs ist die Rückabwicklung des Darlehensvertrags. Alle gezahlten Raten und Zinsen werden an den Kunden in verzinster Form zurückerstattet. Zugleich muss der Verbraucher die Darlehenssumme zurückzahlen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung muss hingegen nicht entrichtet werden.

Durch den Widerrufsjoker kann also das Zinstief ausgenutzt und eine Umschuldung vollzogen werden, ohne in den sauren Apfel der Vorfälligkeitsentschädigung beißen zu müssen.

Im Regelfall konnten gut beratene Verbraucher durch diesen geschickten Schachzug hohe fünfstellige Beträge sparen.

Grundlage für Widerrufsjoker von Banken selbst geschaffen

Voraussetzung für die Berechtigung zum Ausspielen des Widerrufsjokers ist, von der eigenen Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten zu haben. Fehlerhaft heißt in diesem Zusammenhang, dass die Belehrung den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht.

Das sogenannte gesetzliche Deutlichkeitsgebot, ein Ausfluss aus §355 Abs. 2 BGB a.F. schreibt vor, dass Verbraucher von der Bank in vollem Umfang und ohne verbleibende Unklarheiten über das Widerrufsrecht, dessen Bedingungen, Fristen und Folgen in Kenntnis gesetzt werden müssen. Zahlreiche Kreditinstitute verstießen gegen diesen Grundsatz.

Häufiger Fehler war die Verwendung von unpräzisen Formulierungen bezüglich des Fristbeginns. Fast ebenso häufig wurden unzulässige und verwirrende Zusätze und Fußnoten in den Belehrungen gefunden. Nicht selten bedingten formale Ungereimtheiten die Fehlerhaftigkeit. Der Bundesgerichtshof hat in stetiger Rechtsprechung einen Katalog an anerkannten Fehlern entwickeln können, die zum Widerrufsjoker berechtigen.

Werdermann | von Rüden konsultieren – Widerrufsjoker nutzen – Geld sparen

Nichtsdestotrotz ist eine Prüfung des konkreten Einzelfalls unumgänglich, denn jeder Kreditvertrag weist individuelle Komponenten auf, die die Rechtslage beeinflussen. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen potentiell zum Widerrufsjoker Befugten eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen samt Aussprechen einer Empfehlung an. Unsere erfahrenen Experten auf diesem Gebiet beraten Sie ehrlich und genau.

Nutzen Sie den Widerrufsjoker, lösen Sie sich von Ihrem alten, teuren Darlehen und schulden Sie problemlos um. Lassen Sie sich die Chance auf eine einfache und hohe Ersparnis nicht entgehen!

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