Widerrufsrecht bei Maßanfertigungen

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Grundlegendes:

"Bei Maßanfertigungen haben Verbraucher grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Unternehmer können ihnen jedoch freiwillig ein Widerrufsrecht gewähren. Dabei können sie selbst entscheiden, wie lange Verbraucher dies nach dem Kauf ausüben können."

"Ein Widerruf ist grundsätzlich für alle Käufe von Maßanfertigungen ausgeschlossen – unabhängig vom Herstellungsbeginn. Unternehmen müssen Kunden daher immer ausdrücklich darauf hinweisen. Und: Der EuGH verwies darauf, dass es unpraktikabel ist, ein Rücktrittsrecht an den Herstellungsbeginn zu knüpfen. In der Regel informieren Händler ihre Kunden nicht über die einzelnen Schritte des Herstellungsprozesses." (e-recht24.de)

Und nun ein Praxisbeispiel: Der Einbau eines Treppenlifts

Der Eigentümer eines Hauses hatte den Einbau eines Treppenliftes in Auftrag gegeben. Bei einem Kurven-Treppenlift handelt es sich um eine Gerätschaft, die zuvor genau geplant und maßgefertigt wird. Die spätere Montage vor Ort ist hingegen lediglich mit einem recht geringen Aufwand verbunden.

In dem Falle, der dem BGH zur Beurteilung vorlag, wurde über die Notwendigkeit einer Widerrufsbelehrung gestritten, wenn ein in wesentlichen Teilen vorgefertigter Treppenlift eingebaut wird.

Der BGH stellte klar, dass in diesem Falle trotz vergleichsweise geringer Montageleistungen ein Werkvertrag – und kein Werklieferungsvertrag – vorliegt. Daher muss eine Information über ein Widerrufsrecht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 312 b BGB („Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge“) erfolgen.

Erfolgt keine schriftliche Widerrufsbelehrung, steht dem Verbraucher, im vorliegenden Falle also dem Eigentümer, ein Widerrufsrecht von einem Jahr und zwei Wochen zu.

Somit stehen sich die eindeutige Gesetzeslage und die Praxis erneut gegenüber. Immer wieder beschäftigen sich Gerichte mit Einzelfallentscheidungen, wenn sich die Parteien über die Grundlagen uneinig sind.

Unser Rechtstipp:

Unternehmer sollten sich bei Vertragsabschluss grundsätzlich über (fehlende) Widerrufsmöglichkeiten bei Maßanfertigungen klar äußern, um spätere Missverständnisse seitens des Kunden von vornherein auszuhebeln.

Nehmen Sie gern noch heute Kontakt auf und genießen Sie eine kostenlose Soforteinschätzung. Wir helfen gern.

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Finn Streich, Rechtsanwalt & Partner
Streich & Kollegen Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

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