Wie bekomme ich Arbeitslosengeld II?

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Leistungen nach dem SGB II gibt es nur auf Antrag. Um diesen Antrag müssen Sie sich gegebenenfalls selbst kümmern, denn er wird Ihnen nicht immer automatisch zugeschickt.

Ein Antrag, der innerhalb eines Monats gestellt wurde, wirkt auf den Monatsersten zurück, vgl. § 37 SGB II. Stellen Sie also erst am 30. eines Monats einen Antrag, erhalten Sie bereits ab dem 01. desselben Monats Leistungen (Ausnahme: nach JVA-Aufenthalt oder Leistungsausschluss)!

Eine bestimmte Form ist für den Antrag nicht vorgeschrieben, auch wenn ein Antragsformular (dieses ist nicht der Antrag!) ausgefüllt werden muss, so kann der Antrag selbst sogar per Telefon gestellt werden. Das Antragsformular ermöglicht nur die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen. Der SGB II - Träger ist wegen § 20 Abs. 3 SGB X zur Entgegennahme von Anträgen verpflichtet!

Tipp der Hartz4Kanzlei:

Lassen Sie sämtliche Dokumente wie z. B. den Antrag, Mietverträge, Verdienstbescheinigungen, Widersprüche etc. dem Jobcenter so zukommen, dass Sie den Zugang nachweisen können. Der Zugangsnachweis geschieht am besten per Fax mit Sendebericht und einem Sendeabdruck des versandten Schriftstückes.

Was kann ich gesondert beantragen?

- unabwendbarer Bedarf nach § 24 Abs. 1 SGB II (wirkt nicht auf den Monatsersten zurück) als Darlehen (z. B. bei Ersatzbeschaffungen)

- alle Bedarfe für Bildung und Teilhabe - bis auf das "Schulgeld" - nach §§ 28, 29 SGB II

- Sachleistungen bei Sanktionen von mehr als 30 % des Regelbedarfs

- Erstausstattung Wohnung / Bekleidung und Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie orthopädische Schuhe und therapeutische Geräte, § 24 Abs. 3 SGB II (wirkt nicht auf den Monatsersten zurück)

Tipp der Hartz4Kanzlei:

Haben Sie Zweifel, welche Behörde für Sie zuständig ist - ob z. B. das Jobcenter oder die Wohngeldstelle oder das Sozialamt (wenn Sie z. B. nur weniger als drei Stunden täglich arbeiten können) oder gar das Arbeitsamt, dann stellen Sie zeitgleich bei mehreren in Frage kommenden Behörden Ihre Anträge, damit es Ihnen nicht passieren kann, dass Sie eine Antragsfrist versäumen.



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