Wie Eheurkunde für Scheidung wiederbeschaffen?

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Wenn Sie den Scheidungsantrag einreichen möchten, müssen Sie zunächst nachweisen, verheiratet zu sein. Falls Sie während Ihrer Ehe Kinder bekommen haben, müssen auch deren Geburten dokumentiert sein. Falls die erforderliche Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde verloren gegangen ist, stellt sich die Frage, wie Sie diese wichtigen Dokumente ersetzen können und wie Sie verlorene Urkunden wiederbeschaffen können. Erfahren Sie hier, wie Sie das auch online tun können, welche Begründung Sie beim Zweck der Eheurkundenbeantragung angeben sollten, was das kostet und: warum Sie kurz vor der Eichenhochzeit (80 Jahre verheiratet) gerne noch einmal im Aktenschränkchen nachgucken, ob alles an Urkunden da ist!

Standesamt hält beide Urkundensorten vor

Falls Ihre Urkunden verloren gegangen sind oder momentan einfach nicht aufzufinden sind, besteht die Möglichkeit, eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch beim Standesamt zu beantragen.

Die Informationen über Ihre Eheschließung und die Geburt Ihrer Kinder sind offiziell beim Standesamt registriert. Daher sollte es in der Regel kein Problem sein, das Familienbuch und das Personenstandsregister beim Standesamt zu überprüfen und eine beglaubigte Abschrift der Urkunde Ihrer Eheschließung oder der Geburt Ihrer Kinder zu erhalten.

Diese beglaubigte Abschrift dient als Nachweis Ihrer Eheschließung und der Geburt Ihrer Kinder. Sie ist erforderlich, wenn Sie einen Scheidungsantrag beim Familienrecht einreichen möchten. In der Regel ist das Standesamt Ihrer aktuellen Wohnsitzgemeinde zuständig. Andernfalls müssten Sie sich an das Standesamt wenden, in dem Ihre Eheschließung ursprünglich stattgefunden hat.

Urkunden von nach 2009 oft online beantragbar

Wenn Sie das Standesamt aus irgendeinem Grund nicht persönlich besuchen können oder möchten, haben Sie die Möglichkeit, standesamtliche Urkunden wie Heirats- und Geburtsurkunden online zu beantragen. Die genauen Schritte hierfür finden Sie am besten auf der Website Ihrer örtlichen Gemeinde, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Dabei sollten Sie auch herausfinden, welches Standesamt in Ihrem Fall die Zuständigkeit hat.

Die Möglichkeit der Online-Beantragung hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, wann Ihre Heirat stattgefunden hat oder wann Ihr Kind geboren wurde. Falls Ihre Eheschließung oder die Geburt nach einem bestimmten Datum erfolgte, oft nach 2009, können Sie die Urkunden auch bei anderen Standesämtern anfordern, nicht zwingend bei Ihrem Wohnsitzstandesamt. Dies ist besonders nützlich, wenn Sie nicht mehr dort wohnen, wo Sie geheiratet haben. Sie haben also die Wahl, die Urkunden bei Ihrem aktuellen Wohnsitzstandesamt oder dem Standesamt, wo die Eheschließung erfolgte, anzufordern.

Hingegen, wenn Ihre Eheschließung oder die Geburt vor einem bestimmten Datum erfolgte, oft vor 2009, sind die Daten möglicherweise noch nicht elektronisch erfasst oder nicht vollständig verfügbar. In diesem Fall können die Urkunden nur bei dem Standesamt beschafft werden, wo die Eheschließung stattgefunden hat oder die Geburt Ihrer Kinder registriert wurde.

Angabe des Zwecks für die Neuausstellung(en)

Wenn Sie sich beim Standesamt persönlich melden oder den Antrag online stellen, ist es erforderlich, auf dem entsprechenden Antragsformular des Standesamts oder der Gemeindewebsite den Grund für die Neuausstellung anzugeben (zum Beispiel Scheidung) und Ihre Berechtigung zur Beantragung der Urkunde zu erläutern (zum Beispiel als Ehegatte).

Wie teuer ist das und wie lange dauert alles?

Wenn Sie eine beglaubigte Abschrift einer Urkunde beantragen möchten, werden in der Regel Gebühren von etwa 10 bis 20 Euro von den Standesämtern erhoben. Sollten Sie mehrere Kopien dieser Urkunde benötigen, kann sich die Gebühr leicht erhöhen. Bei der Online-Beantragung haben Sie normalerweise die Möglichkeit, die Gebühr bequem über PayPal oder per Lastschrift zu begleichen. Planen Sie eine etwa zweiwöchige Bearbeitungszeit in großen Städten ein.

Wie lange halten die Standesämter die Urkunden vor?

Im Allgemeinen können Personenstandsurkunden nur ausgestellt werden, wenn die folgenden Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sind:

  1. Bei Eheurkunden darf die Eheschließung nicht mehr als 80 Jahre zurückliegen.

  2. Bei Geburtsurkunden darf die Geburt nicht mehr als 110 Jahre zurückliegen.

  3. Bei Sterbeurkunden darf der Sterbefall nicht mehr als 30 Jahre zurückliegen.

Nach Ablauf dieser Zeitspannen werden die Personenstandsregister an das entsprechende Stadtarchiv übergeben, um dort als Archivmaterial weitergeführt zu werden. Beim Stadtarchiv können dann gegen Gebühr beglaubigte Kopien aus den älteren Registern angefordert werden. Sollten Sie also alsbald das freudige und seltene Jubiläum des 110. Geburtstages oder der Eichenhochzeit feiern, schauen Sie einmal nach, ob Sie alle Urkunden noch zuhause haben. 

Partner sitzt auf Eheurkunde oder Geburtsurkunde(n)

Wenn Ihr Partner im Besitz des Familienstammbuchs oder einer beglaubigten Abschrift Ihrer Heiratsurkunde und der Geburtsurkunde Ihres Kindes ist, und diese nicht herausgibt, könnte das Gericht auch die amtliche Vorlage dieser Urkunden anordnen und sie gegebenenfalls durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen. Eine solche Verpflichtung zur Vorlage ergibt sich aus der Tatsache, dass die Heiratsurkunde wichtige Informationen wie die korrekten Namen und Geburtsdaten der Ehepartner sowie das Datum der standesamtlichen Trauung enthält. Dies hilft, falsche Angaben zu verhindern.

Diese Daten sind auch in praktischer Hinsicht wichtig, da die Gerichte sie in ihre elektronischen Akten bei der Einrichtung Ihres Scheidungsfalls eingeben. Wenn diese Informationen fehlerhaft sind, müssten nachträgliche Korrekturen vorgenommen werden. Gleiches gilt für die Geburtsurkunden Ihres gemeinsamen Kindes. Die Vorlage dieser Urkunden kann weitere Nachforschungen des Familiengerichts überflüssig machen und somit zur Beschleunigung Ihres Scheidungsverfahrens beitragen.

Scheidung online bei iurFRIEND beantragen

Sind die Urkunden das letzte Puzzlestück für die Beantragung Ihrer Scheidung, helfen wir Ihnen gerne bei der Bewältigung der letzten Meter. Stellen Sie Ihren Scheidungsantrag einfach online bei uns, unabhängig von Ihrem Wohnort. Als Deutschlands Kanzlei mit den meisten durchgeführten Scheidungen pro Jahr führen wir auch Sie sicher und zuverlässig zur Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Gerne senden Sie uns über das Kontaktformular hier eine erste Nachricht mit Ihrer Telefonnummer, und wir melden uns umgehend bei Ihnen!

Foto(s): iurFRIEND

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