Wie erlange ich Eigentumsrecht für Immobilien in Bosnien und Herzegowina?

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Das Sachenrecht aus dem Jahr 2014 hat Neuigkeiten gebracht, nach denen Ausländer Eigentümer von Immobilien in Bosnien und Herzegowina werden können und zwar nach dem Reziprozitätssystem.

Das Sachenrecht aus dem Jahr 2014 gibt Ausländern das Kaufrecht einer Immobilie in Bosnien und Herzegowina. Dieses Gesetz über das Sachenrecht wurde in beiden bosnisch-herzegowinischen Entitäten verabschiedet.

Die Neuigkeit dabei ist, dass mit der Verabschiedung dieses Gesetzes alle ausländischen juristischen und natürlichen Personen ausgeglichen mit den bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgern sind hinsichtlich des Kaufrechts unter der Bedingung der Reziprozität.

Unter Reziprozität versteht man, dass Ausländer in Bosnien und Herzegowina dieselben Rechte bekommen, die die Länder, aus denen sie kommen, den bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgern zusichern.

Das Reziprozitätssystem gilt als fair, da Ausländer und bosnisch-herzegowinische Staatsbürger ausgeglichen sind.

Also können alle Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland das Eigentumsrecht für Immobilien in Bosnien und Herzegowina ohne Einschränkung erlangen.

Unsere Anwaltskanzlei kann Sie beim Kauf oder Verkauf von Immobilien in Bosnien und Herzegowina unterstützen.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina


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