Wie funktioniert eine Testamentsvollstreckung?

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Wenn Sie einen übersichtlich großen Nachlass einem Alleinerben vererben möchten, ist das kein großer Aufwand. Zumeist gestaltet sich die Nachlassverteilung aber etwas schwieriger, da es eifersüchtige Erben, kompliziert zu vererbende Teilhaberschaften an Unternehmen, Nachlassverbindlichkeiten, und vieles mehr zu berücksichtigen gilt. Daher ist es unter Umständen ratsam, bei der Errichtung eines Testamentes auch über die Durchsetzung der darin enthaltenen Verfügungen nachzudenken, und jemanden auszuwählen, der diese Aufgabe übernehmen soll:

Einen Testamentsvollstrecker.

Im vorliegenden Rechtstipp erfahren Sie:


  • Was eine Testamentsvollstreckung ist

  • Welche Aufgaben ein Testamentsvollstrecker hat

  • Was bei der Wahl eines Testamentsvollstreckers zu beachten ist

  • Wie lange eine Testamentsvollstreckung dauert

  • Wer einen Testamentsvollstrecker entlassen kann

  • Was eine Testamentsvollstreckung kostet


Was ist eine Testamentsvollstreckung?

Durch eine Testamentsvollstreckung soll der im Testament niedergelegte letzte Willens eines Erblassers durchgesetzt werden. Hierzu überträgt dieser einem Testamentsvollstrecker die Verfügungsgewalt über den Nachlass. Der Testamentsvollstrecker verwaltet und verteilt diesen Nachlass dann testamentsgemäß.

Eine Testamentsvollstreckung muss durch den Erblasser im Testament ausdrücklich angeordnet werden. Auch über die Aufgaben und das Ausmaß an Autorität, das der Testamentsvollstrecker besitzen soll, entscheidet der Erblasser im Testament.

Eine Testamentsvollstreckung ist sinnvoll, wenn die Nachlassverwaltung und -verteilung komplex ist, weil es vielleicht eine lange Liste von Erben gibt, die durch alle möglichen verschiedenen Regelungen (Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnis, Erbvertrag, etc.) erblich begünstigt werden.

Eine Testamentsvollstreckung kann außerdem dazu dienen, die Erben bei der Abwicklung des Nachlasses zu entlasten, Erbstreitigkeiten zu vermeiden, und eine sach- und fachgerechte Verwaltung von hohen Vermögenswerten sicher zu stellen.


Welche Aufgaben hat ein Testamentsvollstrecker?

Der Testamentsvollstrecker ist alleiniger Sachwalter des Nachlasses. Das heißt, dass die Erben nicht auf den Nachlass zugreifen können, wenn eine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde. Auch Gläubiger des Erblassers haben etwaige Ansprüche an den Testamentsvollstrecker zu richten. Einzige Ausnahme sind Pflichtteilsansprüche, für die die Erben selbst zuständig sind.

Als erstes muss der Testamentsvollstrecker ein Nachlassverzeichnis und eine Liste aller Nachlassverbindlichkeiten erstellen. Diese hat er sodann testamentsgemäß zu verwalten, wobei er gegenüber den Erben verantwortlich und rechenschaftspflichtig ist, und für die Umsetzung des Willens des Erblassers haftbar ist. Wenn die Erben feststellen, dass er schuldhaft seine Pflicht verletzt, ist er schadensersatzpflichtig.

Je nachdem, welche Kompetenzen der Erblasser dem Testamentsvollstrecker gegeben hat, bzw. je nach dem, was alles zur Nachlassregelung gehört, verteilt der Testamentsvollstrecker die Erbteile, regelt Unternehmensnachfolgen, sorgt für die Erfüllung von Vertragsbedingungen u.v.m.

Der Erblasser kann ihm aber auch gezielt nur eine dieser Aufgaben übertragen, und den Rest durch die Erbengemeinschaft erledigen lassen.


Was ist bei der Wahl eines Testamentsvollstreckers zu beachten?

Der Erblasser sollte sich gut überlegen, wen er in seinem Testament als Testamentsvollstrecker einsetzt, da dieser einige Voraussetzungen erfüllen muss:

Er muss das volle Vertrauen des Erblassers genießen, und sich für eine derart hohe Verantwortung charakterlich eignen. Außerdem sollte er auch einige fachliche Kenntnis mitbringen, derer es besonders zur Umsetzung komplexerer Testamentsvollstreckungen bedarf.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, jemanden auszuwählen, der jünger ist als der Erblasser selbst. Hat man jemanden ausgewählt, sollte man dies dem Betreffenden unbedingt mitteilen, und rechtzeitig die konkreten Aufgaben der Testamentsvollstreckung, sowie die Vergütung gemeinsam besprechen. Ansonsten hat der Betreffende nämlich das Recht, das Amt im Erbfall abzulehnen! Im Übrigen sollte es sich bei dem Testamentsvollstrecker aus naheliegenden Gründen nicht um einen testamentarisch begünstigten Erben handeln!

Von der Einsetzung der Bank als Testamentsvollstrecker ist abzuraten, da Banken ihre Vergütung dafür selbst bestimmen, und sich großzügig aus dem Nachlass bedienen, bevor sie ihn verteilen.

Hat der Erblasser eine Testamentsvollstreckung angeordnet ohne einen Testamentsvollstrecker zu benennen, setzt das zuständige Gericht jemanden hierfür ein.


Wie lange dauert eine Testamentsvollstreckung?

Die Dauer einer Testamentsvollstreckung hängt von vielen Faktoren ab. Eine normale Testamentsvollstreckung, also Abwicklung der Nachlassverteilung, und Erfüllung möglicher Auflagen (sogenannte Abwicklungsvollstreckung) dauert im Schnitt etwa ein halbes Jahr.

Es gibt aber auch die Option der Dauervollstreckung, die vom Erblasser über längere, möglicherweise auch unbestimmte Frist angeordnet werden kann, etwa bei einer langwierigen Vor- und Nacherbschaft, die bis zu 30 Jahre dauern kann.

Eine Testamentsvollstreckung endet gesetzmäßig mit dem Abschluss der Aufgaben des Testamentsvollstreckers, oder aber mit dessen Kündigung, Entlassung oder Tod.


Wer kann den Testamentsvollstrecker entlassen?

Die Erben können den Testamentsvollstrecker nicht entlassen. Sie können jedoch beim zuständigen Nachlassgericht einen Entlassungsantrag stellen, wenn sie nachweisen können, dass der Testamentsvollstrecker unfähig ist oder seine Pflichten schuldhaft verletzt hat (etwa durch Missachtung des Willens des Erblassers, Auskunftsveweigerung, o.ä.)

Das Gericht entscheidet nach eigenem Ermessen, ob der Testamentsvollstrecker entlassen wird. Hat der Erblasser keinen Ersatz-Vollstrecker für diesen Fall bestimmt, so wird die restliche Nachlassabwicklung dann durch das Nachlassgericht selbst übernommen.


Was kostet eine Testamentsvollstreckung?

Die Vergütung sollte zwischen Erblasser und Testamentsvollstrecker im Vorhinein abgesprochen und im Testament angegeben werden, um somit als testamentarische Verfügung bindend gültig zu sein. Andernfalls wird die Vergütung durch die Erben und den Testamentsvollstrecker festgelegt.

Zumeist liegt die Vergütung für Abwicklungsvollstreckungen zwischen ein und fünf Prozent des Nachlasswertes. Die Auszahlung erfolgt nach vollzogener Abwicklung des Nachlasses. Die Erbengemeinschaft haftet hierbei gemeinschaftlich.

Die Vergütung von Dauervollstreckungen errechnet sich nach der Rheinischen Tabelle des Deutschen Notarvereins. Sie bewegt sich ebenfalls zwischen ein und fünf Prozent, wird aber in der Regel als laufende Vergütung einmal jährlich gezahlt.


Mehr zum Thema Testamentsvollstreckung erfahren Sie auch  hier.


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