Wie hoch ist die Strafe für Alkohol am Steuer und wie viel Promille darf man haben beim Fahren?

  • 2 Minuten Lesezeit

Don´t drink and drive.

Fast jeder hat diesen Satz schon einmal gehört. Nicht jeder hält sich daran.

Der Straßenverkehr bringt erhebliche Gefahren mit sich.

Man ist mit unzähligen Vorgängen und Sinneswahrnehmungen auf einmal beschäftigt. Dass die Sinne alle funktionieren, ist also von großer Bedeutung. Nicht nur für den Fahrer selbst, sondern auch für alle anderen Auto Insassen und Verkehrsteilnehmer. Diese Sinne werden durch Alkohol beeinträchtigt. Sich dann trotzdem noch hinters Steuer zu setzen, steigert das Gefahrenpotential noch einmal enorm.

Das soll unterbunden werden.

Und das wird es, indem Trunkenheit im Straßenverkehr mit Strafe bedroht ist.

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Mit welcher Strafe muss ich rechnen, wenn ich betrunken Auto fahre?

Betrunken Auto zu fahren kann entweder eine Geldstrafe oder aber eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen.

Das gilt übrigens nicht nur dann, wenn man sich bewusst hinters Steuer setzt, obwohl man getrunken hat. Sondern auch dann, wenn man das fahrlässig tut. Wenn man also hätte erkennen können und müssen, dass man nicht mehr dazu in der Lage ist, Auto zu fahren, und es aber trotzdem tut.

Eine Geld- oder Freiheitsstrafe ist bereits hart. Aber im Falle einer Trunkenheitsfahrt kann noch mehr auf Sie zukommen. Insbesondere droht hier der Entzug der Fahrerlaubnis. Das bedeutet, dass Ihnen nicht nur der Führerschein zeitweise weggenommen wird, sondern dass die Erlaubnis, Auto zu fahren, entzogen wird – die Neuerteilung (umgangssprachlich Wiedererteilung) der Fahrerlaubnis muss also bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Und das auch nicht sofort, sondern erst nach einer bestimmten Zeit.

Ab wie viel Promille darf man nicht mehr Auto fahren?

Schon ab 0,3 Promille gilt man als relativ fahruntauglich. Das heißt, wenn zusätzlich zu dieser Blutalkoholkonzentration noch weitere Ausfallerscheinungen – wie beispielsweise Schlangenlinien zu fahren oder erkennbar verzögerte Reaktionen – hinzukommen, gilt man als fahruntauglich.

Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntauglich. Auch ohne Ausfallerscheinungen, wird hier davon ausgegangen, dass man nicht mehr in der Lage ist, Auto zu fahren. Tut man es trotzdem, macht man sich strafbar.

Wenn Sie mit dem Vorwurf der Trunkenheit im Straßenverkehr konfrontiert sind oder noch weitere Fragen hierzu haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Foto(s): ©Adobe Stock/joyfotoliakid

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