Wie kann ich die Anwaltskosten für meine Strafverteidigung steuerlich absetzen?

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe ist langwierig und zeitaufwändig. Vor allem wird eine solide Strafverteidigung oftmals auch recht schnell recht teuer. Für Betroffene stellt sich daher die Frage, ob man die Verteidigungskosten steuerlich absetzen kann.


Wir zeigen Ihnen, wann Sie Anwaltskosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen können und was Sie dabei berücksichtigen sollten.


DNK Rechtsanwälte - 

Ihr Allround-Partner im Steuerstrafrecht


Ob im laufenden Ermittlungsverfahren oder wenn es darum geht, Ihre Verteidigungskosten steuerlich abzusetzen - die Kanzlei DNK Rechtsanwälte ist Ihr verlässlicher und spezialisierter Allround-Partner im Steuerstrafrecht!

Mit unserem Team hochqualifizierter Beraterinnen und Berater im Steuerstrafrecht bieten wir unseren Mandanten maßgeschneiderte Lösungen für jedes Anliegen. 

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und hohen Spezialisierung im Steuerstrafrecht gelingen uns regelmäßig erfreuliche Ergebnisse für unsere Mandantschaft. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise.

Unsere Beratungsleistungen kosten Geld. Uns nicht zu fragen, kostet Sie schlimmstenfalls Ihre Freiheit.

Wann können Sie die Kosten für Ihre Strafverteidigung steuerlich absetzen?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Kriterien entwickelt, wonach die Kosten für Ihre Strafverteidigung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich abziehbar sein können.

Dies ist nach der Rechtsprechung der Fall, wenn der strafrechtliche Vorwurf unmittelbar durch ein berufliches Verhalten veranlasst ist. Im Fachjargon nennt man dies einen beruflichen Veranlassungszusammenhang

Ob der Tatvorwurf zu Recht erhoben wurde, ist hierfür irrelevant. 

Liegt ein Zusammenhang zwischen strafrechtlichen Vorwürfen und einer unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit vor, können die Strafverteidigungskosten als nachträgliche Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden.


Wichtig: Bei einem ausschließlich privaten Veranlassungszusammenhang sind die Verteidigungskosten nicht absetzbar. Dasselbe gilt, wenn ein privater Veranlassungszusammenhang den beruflichen Veranlassungszusammenhang überlagert. 

Im Einzelfall sind dies komplexe Rechtsfragen. Überlassen Sie die Beurteilung Ihrer Verteidigungskosten daher unbedingt Fachanwälten für Steuerrecht und zertifizierten Beratern im Steuerstrafrecht.


Beispiel für einen beruflichen Veranlassungszusammenhang:

  • Verteidigung eines ehemaligen Syndikusanwalts und Geschäftsführers gegen eine durch das von ihm beratene und geführte Unternehmen erstattete Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (FG Düsseldorf, Urteil v. 22.03.2024 - 3 K 2389/21)


Beispiele für einen privaten Veranlassungszusammenhang:

  • Verteidigung eines Geschäftsführers gegen den Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt 
  • Verteidigung eines städtischen Angestellten gegen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs (FG Münster, Urteil vom 20.11.2018 - 15 K 655/16E)

Das große ABER ...

Es stellt sich jedoch die Frage, welchen steuerlichen Einfluss der Ausgang des Ermittlungsverfahrens sowie eine mögliche Verurteilung auf Ihre Verteidigungskosten hat.

Sicherlich leuchtet Ihnen ein, dass Ihre Verteidigungskosten bei einem zutreffenden strafrechtlichen Vorwurf nicht abgesetzt werden können. Denn die Begehung von Straftaten wird niemals originär mit einer unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Werden Sie rechtskräftig verurteilt, können Sie Ihre Verteidigungskosten nicht steuerlich geltend machen. 

Bisher ungeklärt ist die Frage, wie mit Verteidigungskosten umzugehen ist, die bei Einstellung eines Strafverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153a StPO anfallen. Nach unserer bisherigen Erfahrung können hier die Kosten steuerlich abgesetzt werden.

Die oben dargestellten Grundsätze gelten immer für den Fall einer Einstellung des Strafverfahrens wegen unzureichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO.

Weitere Rechtsprechung hierzu erwarten wir mit Spannung!


Fazit

Insbesondere bei hohen Verteidigungskosten lohnt es sich für Beschuldigte, sich näher mit der Abzugsfähigkeit der Strafverteidigungskosten zu beschäftigen. Die finanziellen Belastungen können somit oftmals zumindest etwas abgemildert werden.


Ihr persönlicher Ansprechpartner


Zögern Sie nicht, beim Vorwurf der Steuerhinterziehung mit mir in Kontakt zu treten! Ich berate Sie gerne auch zur Frage, ob Ihre Verteidigungskosten steuerlich absetzbar sind.

Dabei setze ich mich unermüdlich für Sie ein.

Maximilian Krämer LL.M.

  • Rechtsanwalt
  • Steuerstrafrechtsexperte
  • Partner der Kanzlei DNK Rechtsanwälte
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht
  • Dozent im Studiengang für Steuerstrafrecht
  • Referent und Autor
Foto(s): https://www.freepik.com/author/freepik sowie Sebastian Weger SBW Fotografie


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt und Fachanwalt Maximilian Krämer LL. M.

Beiträge zum Thema