Wie kann ich die Anwaltskosten für meine Strafverteidigung steuerlich absetzen?

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe ist langwierig und zeitaufwändig. Vor allem wird eine solide Strafverteidigung oftmals auch recht schnell recht teuer. Für Betroffene stellt sich daher die Frage, ob man die Verteidigungskosten steuerlich absetzen kann.


Wir zeigen Ihnen, wann Sie Anwaltskosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen können und was Sie dabei berücksichtigen sollten.


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Wann können Sie die Kosten für Ihre Strafverteidigung steuerlich absetzen?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Kriterien entwickelt, wonach die Kosten für Ihre Strafverteidigung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich abziehbar sein können.

Dies ist nach der Rechtsprechung der Fall, wenn der strafrechtliche Vorwurf unmittelbar durch ein berufliches Verhalten veranlasst ist. Im Fachjargon nennt man dies einen beruflichen Veranlassungszusammenhang

Ob der Tatvorwurf zu Recht erhoben wurde, ist hierfür irrelevant. 

Liegt ein Zusammenhang zwischen strafrechtlichen Vorwürfen und einer unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit vor, können die Strafverteidigungskosten als nachträgliche Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden.


Wichtig: Bei einem ausschließlich privaten Veranlassungszusammenhang sind die Verteidigungskosten nicht absetzbar. Dasselbe gilt, wenn ein privater Veranlassungszusammenhang den beruflichen Veranlassungszusammenhang überlagert. 

Im Einzelfall sind dies komplexe Rechtsfragen. Überlassen Sie die Beurteilung Ihrer Verteidigungskosten daher unbedingt Fachanwälten für Steuerrecht und zertifizierten Beratern im Steuerstrafrecht.


Beispiel für einen beruflichen Veranlassungszusammenhang:

  • Verteidigung eines ehemaligen Syndikusanwalts und Geschäftsführers gegen eine durch das von ihm beratene und geführte Unternehmen erstattete Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (FG Düsseldorf, Urteil v. 22.03.2024 - 3 K 2389/21)


Beispiele für einen privaten Veranlassungszusammenhang:

  • Verteidigung eines Geschäftsführers gegen den Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt 
  • Verteidigung eines städtischen Angestellten gegen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs (FG Münster, Urteil vom 20.11.2018 - 15 K 655/16E)

Welche Rolle spielt der Verfahrensausgang?

Der Ausgang des Strafverfahrens spielt keine Rolle für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Verteidigungskosten. Entscheidend ist allein, ob die Kosten betrieblich oder beruflich veranlasst sind. Selbst bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat können die Strafverteidigerkosten unter Umständen absetzbar sein.


Kann ich meine Geldstrafe steuerlich absetzen?

Anders ist es bei Geldstrafen, Vermögensstrafen (z. B. Einziehung von Gegenständen) und Zahlungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen (z. B. Geldauflage nach § 153a StPO). Diese sind nach § 12 Nr. 4 EStG nicht steuerlich absetzbar.


Fazit

Insbesondere bei hohen Verteidigungskosten lohnt es sich für Beschuldigte, sich näher mit der Abzugsfähigkeit der Strafverteidigungskosten zu beschäftigen. Die finanziellen Belastungen können somit oftmals zumindest etwas abgemildert werden.


Ihr persönlicher Ansprechpartner


Zögern Sie nicht, beim Vorwurf der Steuerhinterziehung mit mir in Kontakt zu treten! Ich berate Sie gerne auch zur Frage, ob Ihre Verteidigungskosten steuerlich absetzbar sind.

Dabei setze ich mich unermüdlich für Sie ein.

Maximilian Krämer LL.M.

  • Rechtsanwalt
  • Steuerstrafrechtsexperte
  • Partner der Kanzlei DNK Rechtsanwälte
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht
  • Dozent im Studiengang für Steuerstrafrecht
  • Referent und Autor
Foto(s): https://www.freepik.com/author/freepik sowie Sebastian Weger SBW Fotografie


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