Wie kann man gegen die Verweigerung eines Studienplatzes vorgehen?

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In einem aktuellen Artikel beleuchtet die Onlineausgabe der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ den Numerus Clausus des Studiengangs Medizin. Dabei wird einerseits der geltende minimale Notendurchschnitt für das Studienfach Medizin von 1,0 kritisiert und andererseits alternative Wege zum Medizinabschluss aufgezeigt. Der Numerus Clausus stellt dabei jedoch nicht nur angehende Medizinstudenten vor gewichtige Probleme. Auch Studienplatzbewerber anderer Studiengänge treffen immer wieder auf kaum zu bezwingende Hürden bei der Aufnahme des gewünschten Studiengangs. Der letzte Ausweg aus dieser hoffnungslosen Situation für den angehenden Studenten ist häufig der Weg zum Anwalt.

Wie lautet der Sachverhalt?

Die Hochschulen haben für jeden Studiengang nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen. Die Nachfrage nach Studienplätzen übersteigt in vielen Fachbereichen und Universitäten das Angebot. Darauffolgend müssen die Universitäten eine Auswahl der verschiedenen Bewerber treffen. Überwiegend wird dazu die Abiturnote herangezogen, ein Teil der Studienplatzvergabe erfolgt auch nach Wartesemester. Die Studienbewerber, die bei diesem Auswahlprozess abgewiesen werden, haben dann die Möglichkeiten, entweder ein weiteres Semester zu warten oder sich eine neue Hochschule bzw. einen neuen Studiengang zu suchen. Eine weitere Möglichkeit besteht auch darin, gegen die Entscheidung gerichtlich vorzugehen.

Welche Personen sind von dem Problem betroffen?

Anders als von der FAZ Online dargestellt, stehen nicht nur Studienanfänger vor dem Problem, sondern auch viele Studenten, wie etwa Bachelorstudenten, die in den weiterführenden Masterstudiengang wechseln möchten. Lehramtsstudenten benötigen zum Beispiel zwingend einen Masterabschluss, um für das Referendariat zugelassen zu werden. Nicht alle Universitäten halten jedoch genügend Masterstudienplätze für ihre Bachelorabschließenden bereit. Ebenso besteht bei vielen Studiengängen aus dem Bereich Medien und Design ein auffälliges Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage.

Was sind die Ursachen für das Problem?

Das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage nach Studienplätzen hat mehrere Ursachen. Zum einen kommen derzeit verstärkt die geburtenstarken Jahrgänge in das Studienalter. Gleichzeitig drängen aufgrund der Verkürzung der Abiturzeit in vielen Bundesländern und der Aussetzung der Wehrpflicht mehrere Jahrgänge gleichzeitig auf die Suche nach Studienplätzen. Großen Anteil an der Situation hat allerdings auch die chronische Unterfinanzierung der Hochschulen, worin auch der Anknüpfungspunkt der Studienplatzklage besteht.

Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen?

Es existieren zwei Wege, um gerichtlich gegen die Entscheidung der Universität vorzugehen. Einerseits gibt es die sogenannte Studienplatzklage. Hier wird darum gestritten, ob die Versagung der Studienzulassung auf den konkreten Bewerber rechtmäßig war oder nicht. Ziel dieses Verfahrens ist stets die unmittelbare Zuweisung eines Studienplatzes an den Kläger. Gestritten werden kann beispielsweise über Berechnung der Wartesemester oder die Anerkennung als Härtefall.

Auf der anderen Seite steht der sogenannte Kapazitätsprozess. Hier greift der Kläger nicht das Vergabeverfahren an, sondern, dass die Hochschule zu wenig Plätze vergibt. Der Kläger versucht, der Hochschule nachzuweisen, dass sie mehr Studenten zulassen müsste, als sie zugelassen hat. Hier wird über die personelle und sachliche Ausstattung der Hochschule gestritten sowie wortwörtlich darüber, ob im Vorlesungsaal noch ein Platz mehr ist.

Ist eine Studienplatzklage empfehlenswert?

Der große Vorteil der Studienplatzklage ist, dass beim Obsiegen der Kläger unmittelbar zum Studium im gewünschten Fach an der Hochschule zugelassen wird.

Allerdings existieren auch gravierende Nachteile bei der Studienplatzklage. Bei der Studienplatzklage kann nur über das Vorliegen konkreter Fehler in Bezug auf den Bewerber gestritten werden. Werden die Studienplätze durch die frühere Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) bzw. jetzt durch die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben, ist eine Klage gegen deren Auswahl weitgehend aussichtslos. Die Erfolgsquote liegt bei ca. 1 %.

Ist ein Kapazitätsprozess empfehlenswert?

Weitaus aussichtsreicher sind hier Klagen gegen den internen Auswahlprozess der Hochschulen. Hierbei können der Universität viele Fehler unterlaufen, welche die Nichtzulassung des Bewerbers rechtswidrig machen.

Vorteil dieses Prozesses ist, dass hier Angriffspunkte gegen die Ablehnung bestehen, obwohl es im Vergabeverfahren zu keinerlei Fehlern kam. Dabei prüft das Verwaltungsgericht – in aller Regel im einstweiligen Rechtschutz –, ob die Uni genügend Plätze für Studenten ausgeschrieben hat. Die Chancen, zu Obsiegen, sind hier ungleich größer, da sich häufig noch ein freier Raum oder eine unterbeschäftigte Lehrkraft findet.

Allerdings hilft dem Kläger im Kapazitätsprozess der Sieg nur in gewissen Maßen weiter. Denn im Urteil oder Beschluss stellt das Verwaltungsgericht nur fest, dass die Hochschule zu wenig Studenten zugelassen hat. Es lässt im Gegensatz zur Studienplatzklage jedoch den Kläger nicht unmittelbar zum Studium zu. Schlimmstenfalls führt ein Sieg im Kapazitätsprozess dazu, dass man zwar gewinnt, aber eine andere Person zum Studium zugelassen wird. Hier liegt der größte Nachteil des Kapazitätsprozesses.

Was ist nun die beste Lösung?

Dennoch kann sich ein Kapazitätsprozess lohnen. Insbesondere, wenn der Bewerber nur knapp nicht zugelassen wurde, lohnt es sich, noch einmal genau hinzusehen, ob sich nicht doch ein Platz für ihn findet. Aber auch in anderen Fällen lohnt sich möglicherweise ein Verfahren. Es besteht immer die Möglichkeit, sich in jeder Verfahrenssituation zu vergleichen. In diesem Fall trägt dann zwar der Bewerber die Anwalts- und Gerichtskosten vollständig, erhält aber im Gegenzug die Zulassung zum gewünschten Studiengang.

In jedem Fall sollte sich der Studienbewerber im Fall einer Klage gegen seine Nichtzulassung zum Studium qualifiziert rechtlich durch einen Rechtsanwalt beraten lassen.


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