Wie kann man sich gegen Bußgelder nach INFSG z.B. wegen Maskenverstoß, Kontaktbeschränkung, Ausgangssperre wehren ?

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In welchem Ausmaß die Länder und Gemeinden zur Abwehr von Gefahren nach INFSG in die Rechte von Bürgern eingreifen dürfen, ist noch lange nicht abschließend geklärt. Zwar bestehen nahezu unzählige durch die Länder erlassene Vorordnungen, bundesgesetzliche Regelungen, wie die Bundesnotbremse, welche temporär in Kraft war. Dem Bund stehen in erster Linie nur koordinierende, keine operativen Aufgaben und Befugnisse zu. Auf Landesebene koordinieren die zuständigen Landesministerien die Abläufe.

Doch stellt sich die Frage, inwieweit diese Verordnungen rechtmäßig waren. Der Verwaltungsgerichtshof  München hat in seiner Entscheidung vom 04.10.2021 - 20 N 20.767 die Rechtswidrigkeit der Ausgangsbeschränkung festgestellt. Die Voraussetzungen einer Ausgangssperre war in formeller Hinsicht unzulässig und in materieller Hinsicht unverhältnismäßig. Gegen die Entscheidung legte die bayerische Regierung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ein.

Die Anwaltskanzlei Steffgen hat sich auf die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen spezialisiert. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen hält die Ausgangssperre nicht nur als ungeeignet, sondern kontraproduktiv. Durch Ausgangssperren halten sich die Personen und Betroffenen verstärkt in Gebäuden auf, wo das Infektionsgeschehen deutlich höher ist.

Die Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF) hatte sich im August 2021 in einem offenen Brief an die Bundesregierung gewandt: "Wenn wir die Pandemie in den Griff bekommen wollen, müssen wir die Menschen sensibilisieren, dass DRINNEN die Gefahr lauert".

Zur Vermeidung des Infektionsgeschehens ist das nach Auffassung von Rechtsanwalt Christian Steffgen Tragen einer Maske im Freien grundsätzlich ungeeignet, zumindest unverhältnismäßig. Vielmehr ist – wie bei allen Infekten – das Einhalten von Mindestabständen ausschlaggebend.

Betroffene sollten daher gegen jeden Bußgeldbescheid nach INFSG Einspruch einlegen. Die Anwaltskanzlei bietet kostenfreie Ersteinschätzungen per Telefon oder online an. Betroffene werden bundesweit vertreten.

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