Wie lange kann ich ​Schadensersatz für ​Behandlungsfehler fordern? - eine Frage der Verjährung

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Sie sind Opfer eines Behandlungsfehlers geworden und fragen sich, ob nicht mittlerweile zu vie Zeit vergangen ist, um den Arzt noch hierfür haftbar zu machen? Bei der Verjährung gibt es folgendes zu beachten:

Was bedeutet Verjährung bei Behandlungsfehlern?

Verjährung bedeutet, dass die Ansprüche gegen den Arzt (beispielsweise auf Zahlung eines Schmerzensgeldes) nicht mehr geltend gemacht werden können. Zwar besteht der Anspruch noch, er kann jedoch, sofern sich der Arzt auf die Verjährung beruft, nicht mehr durchgesetzt werden.

Wann verjähren die Ansprüche?

Die regelmäßige Verjährungsfrist für Behandlungsfehler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt am Ende des Jahres (31.12.), in dem

  • der Fehler passiert ist und
  • der Patient den Fehler und dessen Verursacher bemerkt hat ( = von ihm Kenntnis erlangt hat)

und endet drei Jahre später zum 31.12.

Hat also der Patient beispielsweise am 14.02.2014 von dem Behandlungsfehler erfahren, verjährt die Angelgenheit zum 31.12.2017.

Was bedeutet Kenntnis des Fehlers?

Es reicht nicht aus, dass der Patient weiß, dass es zu einem Schaden gekommen ist. Er muss auch wissen (oder es hätte ihm auffallen müssen), dass der Schaden auf einem Fehler des Arztes beruht.

Da es sich beim Patienten regelmäßig um einen medizinischen Laien handeln wird, wird dieser häufig erst durch ein medizinisches Gutachten Kenntnis vom Behandlungsfehler erhalten.

Gibt es Möglichkeiten, die Verjährung zu verhindern?

Die Verjährung kann gehemmt werden, z. B. durch

  • Verhandlungen zwischen Patient und Arzt oder
  • die Klageerhebung
  • ein sog. selbständiges Beweisverfahren

Ob in Ihrem Fall Ihr Anspruch noch durchgesetzt werden kann, prüft der Rechtsanwalt für Sie.

Um Verjährungsproblemen zuvorzukommen ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat zu suchen.





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