Wie legal sind „Legal Highs“? - Vorladung wegen Kräutermischungen

  • 5 Minuten Lesezeit

Herbal Highs, Spices, Designerdrogen oder Legal Highs sind in Deutschland verboten! Gerade vor dem Hintergrund des letzteren Begriffes, kann man diesem Umstand eine gewisse Komik nicht absprechen. Stehen die Behörden jedoch bei einem selbst vor der Haustür oder es flattert eine Vorladung rein, ist der Spaß für den Betroffenen schnell vorbei. Was Sie über Ihre Rechte und Ihre Chancen wissen müssen, erfahren Sie hier.


Mit diesen Themen wird sich dieser Artikel befassen:

  • Verbotene Substanzen in Mischprodukten
  • Illegalität von „Legal Highs“
  • Unwissenheit über Produktzusammensetzung
  • Verbotene Substanzen nach NpSG
  • Sicherstellung von Kräutermischungen, Badesalzen, etc.
  • Hausdurchsuchung wegen „Legal Highs“
  • Verhalten bei Hausdurchsuchung
  • Strafmaß bei Verstoß gegen das NpSG
  • Faktoren bei Urteilsfindung
  • Vorladung wegen Kräutermischungen
  • Hilfe bei Strafverfahren

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie uns diese direkt per WhatsApp stellen.


Wann sind Kräutermischungen oder Badesalze illegal?

Beinhaltet ein Produkt oder ein Gemisch eine verbotene Substanz, ist umgehend das Gesamtprodukt illegal. Es ist für die Strafbarkeit gänzlich unerheblich in welchem Verhältnis oder in welcher Menge die verbotene Substanz vorliegt. Lediglich für das Strafmaß wird die Menge interessant.


Sind im Internet angebotene „Legal Highs“ wirklich verboten?

Im Internet bzw. Darknet beteuern die Verkäufer von „Kräutermischungen“, „Lufterfrischern“ oder „Badesalzen“ mit Rauscheffekt die Legalität ihrer Waren. Die strafrechtliche Realität sieht allerdings gänzlich anders aus. Das Konzept, berauschende Ersatzstoffe in der Grauzone zwischen Arzneimittelgesetz (AMG) und Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu verkaufen, funktioniert kaum noch. Seit November 2016 ist das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) in Kraft und macht einen legalen Rausch so gut wie unmöglich.


Was ist, wenn man vom illegalen Inhalt eines Produktes nichts wusste?

Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe. Es wird jedoch beim Strafmaß berücksichtigt, ob der Beschuldigte absichtlich, fahrlässig, widerwillig oder unbedacht gehandelt hat. Der Einfluss dieser Feststellung hängt auch von der Rolle des Beschuldigten ab, also ob er als Händler, Besitzer, Konsument oder gar Erzeuger auftrat.


Welche Stoffe sind nach dem NpSG verboten?

Nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz sind Herstellung, Besitz, Handel, Verabreichung, sowie Ein- und Durchfuhr der folgenden Substanzen strafbar:

  • Ableitungen von 2-Phentylamin – ähnl. Maskalin
  • Cannabinmimetika/synthetische Cannabinoide – ähnl. Cannabis
  • Benzodiazepine – ähnl. Schlaf- und Beruhigungsmitteln
  • Ableitungen von N-2-Aminocyclohexyl – ähnl. MDMA
  • Ableitungen von Tryptamin – ähnl. DMT

Ausgenommen sind wissenschaftlich anerkannte Wirkstoffe, welche für gewerbliche, industrielle oder wissenschaftliche Zwecke verwendet werden. Ebenso dürfen Behörden mit diesen Stoffen arbeiten.


Darf die Polizei bei Verdacht meine Kräutermischung sicherstellen?

Das NpSG gestattet die Sicherstellung von Produkten und Mischungen, sollte der Verdacht auf eine illegale Zutat bestehen. Sollte sich im Nachgang herausstellen, dass der Verdacht und die Sicherstellung unbegründet waren, können etwaige entstandene Kosten vom Geschädigten zurückgefordert werden.


Ist eine Hausdurchsuchung beim Verdacht auf „Legal Highs“ möglich?

Für eine Hausdurchsuchung braucht es einen berechtigten und schwerwiegenden Verdacht, ansonsten ist ein derart tiefer Eingriff in die Grundrechte nicht möglich. Ein solcher Verdacht kann jedoch zustande kommen, wenn:

  • die Kundendaten eines Händlers an die Polizei gelangen (z.B. Hochnahme einer Darknet-Seite, Ausstieg eines Dealers aus der Szene)
  • es einen Fund bei einer Polizeikontrolle gab (z.B. Grenzübertritt, Rauschfahrt oder allgemeine Verkehrskontrolle)
  • die Polizei an verdächtige Chat-Protokolle gelangt (z.B. durch Betreiber, Aussteiger, Bots, Trojaner)
  • der Polizei Auffälligkeiten angezeigt werden (z.B. durch Postboten, Nachbarn)

Sollte die Polizei nun auf irgendeine Weise den Verdacht entwickelt haben, dass gegen das BtMG, NpSG oder AMG verstoßen wird, ist eine Hausdurchsuchung sehr wahrscheinlich.


Wie soll man sich bei einer Hausdurchsuchung aufgrund von „Legal Highs“ verhalten?

Sollte die Polizei nun aufgrund eines konkreten Verdachts das Mittel einer Hausdurchsuchung nutzen, sollte der Verdächtige sich wie folgt verhalten:

  • Hausdurchsuchung widersprechen, jedoch widerstandslos zulassen und kooperieren
  • Schweigerecht wahrnehmen
  • Anwalt kontaktieren
  • beschlagnahmte Gegenstände dokumentieren
  • von beschlagnahmten Datenträgern oder Dokumenten Kopien anfertigen

Beherzigt man diese Punkte, kann die aussichtsreichste Ausgangsposition für ein mögliches anschließendes Strafverfahren eingenommen werden.


Was droht bei einem Verstoß gegen das NpSG?

Es droht bei einer einfachen Tatbegehung bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe. Unter einem einfachen Tatbestand versteht man:

Herstellung, Besitz, Handel, Verabreichung, Ein- und Durchfuhr von neuen psychoaktiven Stoffen

das fahrlässige Begehen eines schweren Tatbestands

Bei einem schwerwiegenden Tatbestand drohen ein bis zehn Jahre Haft. Dies ist der Fall, wenn:

  • eine bandenmäßige, gewerbemäßige oder jugendgefährdende Straftat vorliegt
  • die Gesundheit größerer Menschengruppen gefährdet oder einzelne Leben bedroht wurden

Wird der einfache Tatbestand fahrlässig erfüllt, drohen lediglich ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe. Ein minderschwerer Tatbestand wird mit 3 Monaten bis 5 Jahren geahndet.


Was ist für die Urteilsfindung relevant?

Bei der Festsetzung einer Strafe sind diese Faktoren vor allem relevant:

  • vorangegangene Straftaten
  • Schwere der Tat
  • Beweislast
  • Zurechnungsfähigkeit
  • Kooperationsfreudigkeit
  • Motivation

Es ist zu betonen, dass das Schweigerecht der beste Freund des Beschuldigten ist. Die Wahrnehmung dieses Rechts kann dem Angeklagten nicht negativ angelastet werden, kann aber im Idealfall die Beweislast gering halten und womöglich Diskussionsraum über die Schwere und Motivation zulassen.

Mehr zum Thema erfahren Sie auch in unserem Rechtsblog: Legal Highs


Was soll man bei einer Vorladung wegen „Legal Highs“ unternehmen?

Einer Vorladung muss man als Beschuldigter nicht Folge leisten, auch wenn manche Polizeibeamten diesen Eindruck erwecken möchten. Stattdessen sollte man sich des Schweigerechts bedienen und einen Anwalt einschalten. Der Anwalt bietet folgende Vorteile:

  • Beratung (Was droht im schlimmsten Fall? Wie sollte man sich am geschicktesten verhalten?)
  • Akteneinsicht (Was wissen die Behörden? Was wird konkret vorgeworfen?)
  • Organisation (Was ist zu unternehmen? Welche Fristen müssen eingehalten werden?)
  • Erfahrungsschatz (Wo sind die Schwachstellen der Behörden? Was ist Auslegungssache?)
  • Unterstützung (Wie ist der Sachverhalt einzuordnen? Welche Hilfen kann man wahrnehmen?)

Es ist in jedem Falle zu einem Anwalt zu raten, da es alleine kaum möglich ist den Rechtsapparat zu überblicken und sich seines Rechts gewiss zu werden.


Wer kann Ihnen helfen?

Die Verteidiger von Dr. Brauer Rechtsanwälte können auf einen reichen Erfahrungsschatz in der Verteidigung von Strafsachen aus dem Bereich des Darknet- und Rauschmittel-Handels zurückgreifen. Wir stehen Ihnen bundesweit mit unserem Know-How zur Seite. Sollten Sie also mit dem Rechtsapparat unangenehm in Kontakt gekommen sein, können Sie uns über das anschließende Kontaktformular oder die angegebene Telefonnummer, auch über WhatsApp, kontaktieren.


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