Wie man als konservativer Anleger Gläubiger von Griechenland wird

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Es war einmal ein Hamburger Kaufmann, der 2004 seine Firma veräußerte und sein Vermögen der Hamburger Sparkasse im Jahre 2006 im Rahmen einer Vermögensverwaltung anvertraute. Er vertraute seiner Sparkasse und wollte und konnte sich um sein Vermögen nicht selber kümmern.

Da er kein Risiko eingehen wollte, wählte er ein sogenanntes „Renditedepot". Bei diesem war das vorrangige Ziel die Kapitalerhaltung verbunden mit einem stetigen Zuwachs durch Zinserträge. Dabei sollte die Anlagepolitik Kursrisiken weitgehend vermeiden. Dieses ergibt sich ausdrücklich aus seinem Vermögensverwaltungsvertrag.

Die HASPA handelte dann auch für ihn und legte sein Geld, wie er glaubte, entsprechend seinen Vorgaben an.

Im Oktober 2008 (nach der Lehman-Pleite) rief er dann bei seiner Sparkasse an und bat darum, dass sich nur noch Bundeswertpapiere und Inhaberschuldverschreibungen seiner Sparkasse im Depot befinden sollen.  Er erhielt darauf Benachrichtigungen, dass Papiere zum Verkauf gegeben wurden und dass in ganz erheblichem Umfang Bundeswertpapiere gekauft wurden.  Unter anderem erhielt er eine Bestätigung, dass eine Anleihe der DZ-Bank verkauft werden sollte und dass eine Anleihe der DZ-Bank auch tatsächlich verkauft wurde. 

Unser Kunde, der sich die kryptischen Wertpapierbezeichnungen (einerseits: 5,41 % DZ Bank AG SCHV.E.4757 F.13 auch DZ Bank ITV.E.4757 genannt und andererseits:  DZ Bank ITV.E.3919) nicht so genau ansah, ging davon aus, dass seine geänderten Anlagegrundsätze nunmehr auch umgesetzt worden seien. Tatsächlich wurde das erstgenannte Wertpapier (5,41 % DZ Bank AG SCHV.E.4757 F.13) nicht verkauft und befand sich noch im Depot, ohne dass er dieses bemerkte oder ihm mitgeteilt wurde, dass ein Verkauf nicht gelang.

Im Februar kündigte er die Vermögensverwaltung und führte bei seiner Sparkasse ein normales Depot, in welchem sich die Papiere aus der Vermögensverwaltung befanden. 

Für ihn unerwartet und plötzlich erhielt er nun im Mai 2012 Nachricht, dass sein Wertpapier DZ Bank ITV.E.4757 umgetauscht wurde in eine Griechenlandanleihe EO-Bonds 2012(40) Ser.18 zu einem Zinssatz von 2 % und einem Tilgungstermin zum 24.2.2040 !

Was war passiert? Bei der Anleihe 5,41 % DZ Bank AG SCHV.E.4757 F.13 (ISIN DE000DZ1G5T7) handelte es sich um ein sog. COBOLD-Papier der DZ-Bank. Hierbei handelt es sich um eine von der DZ-Bank emittierte Anleihe zu einem Nominalzins von 5,41 %. An sich sollte man meinen, dann auch nur das Bonitätsrisiko der DZ-Bank zu tragen. Tatsächlich handelt es sich aber um eine Art von der DZ-Bank vertriebene Kreditausfallversicherung, weil sich aus den Bedingungen der Anleihe (welche unserem Kunden unbekannt waren) ergibt, dass der Zins nur gezahlt werde, falls bei den Ländern

  • Bundesrepublik Deutschland,
  • Französische Republik, Irland,
  • Italienische Republik,
  • Königreich Belgien,
  • Königreich der Niederlande,
  • Königreich Spanien,
  • Portugiesische Republik,
  • Republik Finnland,
  • Republik Griechenland,
  • Republik Österreich,
  • Republik Slowenien
  • Republik Zypern

kein sogenanntes „Kreditereignis" eintritt. Sollte ein derartiges Kreditereignis erfolgen, so wird die Anleihe der DZ-Bank gegen eine Anleihe des betreffenden Eurolandes umgetauscht und der Anleger hat plötzlich nicht mehr die DZ-Bank als Schuldner, sondern das betreffende Land. Vorliegend war der Schuldenschnitt bezüglich Griechenland das Kreditereignis, so dass unser Anleger nunmehr für ihn vollkommen unerwartet direkter Gläubiger Griechenlands ist.

(Entsprechende Probleme hatten andere Anleger auch nach der Lehman-Pleite, weil es auch COBOLD-Anleihen gab, bei denen es nicht auf die Bonität von Staaten, sondern von amerikanischen Investmentbanken ankam. Hier gab es bei zahlreichen Anlegern einen Tausch zwischen der Anleihe der DZ Bank und einer fast wertlosen Lehman-Anleihe)

Was war der Grund, dass die Anleihe im Oktober 2008 nicht verkauft wurde? Die HASPA hatte im Rahmen der Vermögensverwaltung selbständig ein Limit von 97,1 am 2.10.2008 gesetzt und den Auftrag vermutlich erst am 3.10. an die Börse gegeben. Während der Schlusskurs am 2.10. noch bei 97,2 war, rutschte er am 3.10. auf 96 ab und überschritt die 97 auch nicht mehr:  

http://www.ariva.de/DE000DZ1G5T7/historische_kurse?month=2008-10-31&secu=100823856&boerse_id=1

Bemerkenswert ist allerdings, dass dieses dem Kunden noch nicht einmal mitgeteilt wurde. Hier wäre die HASPA im Rahmen der Vermögensverwaltung verpflichtet gewesen, den Kunden zu benachrichtigen, dass seine geänderten Anlagegrundsätze nicht komplett umgesetzt werden konnten.

Spätestens im Februar 2009 bei Beendigung der Verwaltung hätte der Kunde darauf hingewiesen werden müssen, dass die Anlagegrundsätze nicht vollständig umgesetzt wurden und was für eine Art von Papier der DZ Bank er noch im Depot hat Spätestens dann hätte er sich ansonsten selber um einen Verkauf bemüht.

Nunmehr haben wir Klage vor dem Landgericht Hamburg eingereicht.

Ulrich Husack

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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