Wie reagiere ich richtig auf die Kündigung des Arbeitgebers?

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Soweit Arbeitnehmer eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten, sollte diese in der Regel nicht anstandslos angenommen und die Ausgangslage akzeptiert werden. In vielen Fällen ist es möglich, zu einer besseren Position zu gelangen. Daher werden folgende Schritte empfohlen! 


Kündigungsschutz und Wirksamkeit der Kündigung überprüfen! 
Soweit das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate andauert und mehr als zehn Beschäftigte im Betrieb vorhanden sind, greift das Kündigungsschutzgesetz. Hier ist eine "grundlose" Kündigung nicht möglich.
Außerdem muss der Arbeitgeber die Kündigung form- und fristgerecht aussprechen.  


Besteht besonderer Kündigungsschutz?
Schwangere, Arbeitnehmer in Elternzeit, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder genießen Sonderkündigungsschutz. Hier gelten besondere Regelungen, die vom Arbeitgeber beachtet werden müssen, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird.  

Klage erheben!
Ab Erhalt der Kündigung besteht eine Frist von genau drei Wochen, die eingehalten werden muss. Erhebt der Arbeitnehmer nicht innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam. 

Abfindung verhandeln!
Soweit Kündigungsschutz besteht, kann dieser Schutz quasi gegen eine Abfindung verkauft werden, d.h. der Arbeitgeber zahlt Geld dafür, dass die möglicherweise unwirksame Kündigung akzeptiert wird und der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt. 


Vom Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis verlangen!
Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten, § 109 GewO.


Arbeitslos melden!
Unabhängig davon, ob eine Klage beabsichtigt wird, ist es erforderlich, sich innerhalb von drei Tagen bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend bzw. arbeitslos zu melden. Soweit diese Frist versäumt wird, droht eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.



Haben Sie eine Kündigung erhalten? Melden Sie sich, wir sind gerne für Sie da! 



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