Wie verhält man sich richtig nach einem Unfall? 10 Tipps vom Anwalt

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Es passiert leider oft schneller als gedacht: ein Unfall. Geht alles glimpflich aus, bleibt es beim Blechschaden. Geht es nicht so gut aus, werden häufig auch Personen verletzt! Ist die Führerscheinprüfung dann schon etwas länger her, wissen viele Unfallbeteiligten nach einem Unfall nicht wirklich, wie man sich dann rechtlich korrekt verhält.

Um Ihr Wissen zum Thema „Verhalten nach einem Unfall“ wieder etwas aufzufrischen, gebe ich Ihnen heute zehn wichtige Tipps für die Minuten nach einem Unfall!

1. Oberstes Gebot: Anhalten!

Wenn es zu einem Unfall gekommen ist, gilt immer: nicht weiterfahren, unbedingt anhalten!

Tun Sie das nicht, um zumindest Personalien auszutauschen, droht ein Strafverfahren wegen Unfallflucht (§ 142 StGB – unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Eine Ausnahme greift hier nur, wenn z. B. ein Schwerverletzter versorgt werden muss.

2. Absichern der Unfallstelle ist wichtig!

Sichern Sie die Unfallstelle ab, um weitere Unfälle zu verhindern. Stellen Sie also in einiger Entfernung von der Unfallstelle z. B. Ihr Warndreieck auf, wenn Ihnen das möglich ist, ohne sich selbst zu gefährden!

3. Erste Hilfe leisten ist fast immer Pflicht!

Leisten Sie Erste Hilfe, wenn das notwendig und zumutbar ist. Denn Sie müssen sich auch nach einem Unfall nicht selbst in Gefahr bringen, z. B. wenn ein Fahrzeug brennt, um anderen zu helfen.

Helfen Sie nicht, obwohl Sie ohne eigene Gefährdung hätten helfen können, droht unter Umständen ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB).

4. Polizei benachrichtigen – Notruf absetzen!

Rufen Sie die Polizei über 110 oder den Notarzt über 112!

Beide Notrufnummern wählen Sie grundsätzlich ohne Vorwahl – auch vom Handy aus!

5. Tauschen Sie Personalien aus!

Wenn Sie dazu in der Lage sind: Schreiben Sie sich die wichtigsten Daten aller Unfallbeteiligten und ggfs. Zeugen auf, z. B. Name, Anschrift, Kfz-Kennzeichen und Versicherung.

6. Sichern Sie die „Beweise“!

Haben Sie sich nach dem Unfall gefangen, geht es Ihnen und allen anderen Beteiligten gut: Sichern Sie „Beweise“, indem Sie z. B. Fotos von der Unfallstelle, den Fahrzeugen und Begleitumständen machen (Wetter, Sonnenstand etc.).

7. Sagen Sie nichts!

Auch wenn es unter dem Eindruck des Unfalls schwerfällt: machen Sie keine mündlichen und schon gar keine schriftlichen Angaben zum Unfallhergang! Das gilt vor allem, wenn nicht klar ist, wer „Schuld“ am Unfall ist! Auch gegenüber der Polizei sollten Sie deshalb nur Angaben zur Person und zur Haftpflichtversicherung machen.

8. Versicherung informieren!

Ist der Unfall vor Ort aufgenommen und können Sie den Unfallort verlassen: Informieren Sie so schnell wie möglich Ihre Haftpflichtversicherung! Denn ein Versicherungsfall muss der Versicherung innerhalb einer Woche angezeigt werden. Bei Unfällen mit tödlichem Ausgang haben Sie sogar nur 48 Stunden!

9. Sachverständigen beauftragen!

Wurden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, haben Sie das Recht, einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, wenn der Schaden an Ihrem Fahrzeug über 750,00 EUR liegt.

10. Zum Arzt gehen & Anwalt zurate ziehen!

Bei Schmerzen oder anderweitigen Beeinträchtigungen sollten Sie sofort zum Arzt gehen. Er kann gesundheitliche Folgen des Unfalls feststellen und gerichtsfest dokumentieren.

Außerdem ist es Ihr gutes Recht, nach einem Unfall einen Anwalt zu beauftragen, der Ihre Interessen vertritt. Anwaltskosten müssen vom Unfallgegner entsprechend seiner Haftungsquote beim Unfall getragen werden.

Sie haben Fragen nach einem Unfall?

Unsere Kanzlei ist auf das Verkehrsrecht spezialisiert und wir können für Sie realistisch einschätzen, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese durchsetzen können. Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Kontaktformular!



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