Wie viel bekommt ein Abkömmling, der mich gepflegt hat, aus dem Erbe?

  • 1 Minute Lesezeit

Empfehlung:

Gerade bei Personen, denen von Gesetzes wegen eine Vergütung für Pflegeleistungen aus dem Erbe zusteht,  sollten Sie die Höhe der Vergütung genau regeln! So können Sie in Ihr Testament schreiben, dass die betreffende Person die Beträge erhalten soll, die ihr nach der gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechend Ihren Pflegestufen zustehen würden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Michael Zecher Vorsorgeanwalt

Beiträge zum Thema