Wie werden Halbgeschwister bei der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt?

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Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, d. h. keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

Im Zeitalter der Patchwork- Familien tritt immer mehr die Frage in den Vordergrund, ob bei gesetzlicher Erbfolge Vollgeschwister und Halbgeschwister gleichberechtigt sind, bzw. ob Halbgeschwister bei der gesetzlichen Erbfolge überhaupt berücksichtigt werden.

1. Gesetzliche Erben zweiter Ordnung

Gesetzliche Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Somit gehören zu den gesetzlichen Erben zweiter Ordnung nicht nur die Eltern und die Vollgeschwister des Erblassers, sondern auch seine Halbgeschwister.

Ein kinderloser unverheirateter Erblasser wird somit von seinen Vollgeschwistern und Halbgeschwistern beerbt, wenn seine Eltern bereits vorverstorben sind.

2. Beispiel

Entstammt der kinderlose unverheiratete Erblasser der zweiten Ehe des bereits verstorbenen Vaters, aus der der Erblasser und sein Bruder hervorgegangen sind und hatte der Vater aus seiner ersten Ehe eine Tochter, so ist zwischen diesen beiden Kindern das Erbe aufzuteilen. Würden die Eltern noch leben, hätten diese jeweils zu 1/2 geerbt. Folglich erbt der Bruder aus der zweiten Ehe, die Hälfte der verstorbenen Mutter (weil mit dieser die Tochter aus der ersten Ehe des Vaters nicht verwandt ist). Die Hälfte des Vaters, die dieser geerbt hätte, gehen auf seine beiden Kinder aus erster und zweiter Ehe jeweils zur Hälfte über. Im Ergebnis erbt der Bruder des Erblassers insgesamt 3/4 und die Halbschwester 1/4.

Möchte der Erblasser nicht, dass seine Halbschwester erbt, so kann er dies nur durch Errichtung eines entsprechenden Testaments verhindern.

In erbrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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