Wie wird das Erbe angenommen?

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In der Regel kann das Erbe durch eine Erklärung z.B. gegenüber dem Nachlassgericht angetreten werden, oder durch die Vornahme eines Erbengeschäftes (Erbschaftsannahme). Wenn der Erbe sechs Wochen nach Kenntnis vom Tod des Erblassers und vom Berufungsgrund (Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge) verstreichen lässt, gilt die Erbschaft in der Regel als angenommen.

Frankfurter Rechtsanwalt für Erbrecht 

Dr. Dr. Iranbomy

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