Wie wird Stalking im Strafrecht bestraft und was gibt es für Möglichkeiten für die Betroffenen?!

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Wie wird Stalking im Strafrecht bestraft und was gibt es für Möglichkeiten für die Betroffenen?!

Die Bestrafung von Stalking im Strafrecht kann je nach Land und Jurisdiktion unterschiedlich sein. In Deutschland wird Stalking durch mehrere strafrechtliche Normen erfasst, insbesondere durch das "Nachstellungsgesetz" (§ 238 StGB). Die genaue Strafandrohung kann variieren, abhängig von den konkreten Umständen und der Schwere der Tat.

Gemäß § 238 Abs. 1 StGB lautet der Strafrahmen für Stalking in Deutschland:

"Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich

  1. seine räumliche Nähe aufsucht,
  2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder
  3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Kontakt zu ihm herzustellen versucht, ihn mit der Verfolgung beharrlich verfolgt oder seine Lebensgestaltung beharrlich zu beeinträchtigen sucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Bei besonders schweren Fällen, die in § 238 Abs. 2 StGB aufgeführt sind, kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden. Hierzu gehören beispielsweise Fälle, in denen es zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Opfers kommt oder der Täter gegen gerichtliche Kontaktverbote verstößt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die konkrete Strafzumessung immer vom Gericht im Einzelfall vorgenommen wird und von verschiedenen Faktoren wie der Schwere der Tat, den Auswirkungen auf das Opfer und dem Vorliegen von Erschwerungs- oder Milderungsgründen abhängt. Es wird empfohlen, im Falle von Stalking rechtlichen Rat einzuholen. Auch dem Täter kann schnelle Hilfe durch einen Rechtsanwalt seines Vertrauens oftmals helfen einen Strafprozess zu verhindern.  

Stalking ist ein ernstes und strafrechtlich relevantes Vergehen, und Opfer haben das Recht, sich zu schützen und rechtliche Schritte einzuleiten. Hier sind einige Schritte, die Stalking-Opfer ergreifen können, um ihre Rechte durchzusetzen:

  1. Dokumentation der Vorfälle: Sammeln Sie alle relevanten Informationen über die Stalking-Vorfälle, einschließlich Datum, Uhrzeit, Ort, Beschreibung des Vorfalls und möglicher Zeugen. Bewahren Sie Beweismaterialien wie Nachrichten, E-Mails, Fotos oder Aufzeichnungen auf.
  2. Kontaktabbruch: Unterbrechen Sie jeglichen Kontakt zum Stalker und machen Sie deutlich, dass Sie keinen Kontakt wünschen. Es kann hilfreich sein, alle Kommunikationsversuche zu dokumentieren.
  3. Sicherheitsmaßnahmen: Ergreifen Sie Sicherheitsmaßnahmen, um sich zu schützen. Das kann den Wechsel von Schlössern, die Installation von Sicherheitssystemen oder das Informieren von Familie und Freunden über die Situation einschließen.
  4. Anzeige bei der Polizei: Melden Sie Stalking-Vorfälle bei der Polizei. Erklären Sie detailliert die Umstände und legen Sie alle Beweismittel vor. Die Polizei kann eine Anzeige aufnehmen und weitere rechtliche Schritte einleiten.
  5. Schutzanordnung beantragen: Opfer können eine einstweilige Verfügung oder Schutzanordnung beantragen, die dem Stalker verbietet, sich dem Opfer zu nähern oder Kontakt aufzunehmen. Dies kann oft auch räumliche Beschränkungen und weitere Auflagen beinhalten.
  6. Opferschutzorganisationen: Wenden Sie sich an Opferschutzorganisationen oder Beratungsstellen. Diese können Ihnen emotionalen Beistand bieten und Sie bei rechtlichen Schritten unterstützen.
  7. Rechtsanwalt konsultieren: Holen Sie sich rechtlichen Rat von einem Anwalt oder einer Anwältin. Ein Rechtsbeistand kann Ihnen helfen, die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten und geeignete Schritte einzuleiten.
  8. Selbsthilfegruppen: Schließen Sie sich Selbsthilfegruppen für Stalking-Opfer an. Der Austausch mit Menschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, kann unterstützend und ermutigend sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Schritte je nach juristischem System und den spezifischen Umständen variieren können. Die Einbindung von rechtlichem Fachwissen und die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden sind entscheidend, um angemessenen Schutz zu erhalten und die Rechte des Opfers durchzusetzen.


Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um einen Termin für eine persönliche Beratung zu vereinbaren. Ihre rechtliche Situation erfordert schnelles und kompetentes Handeln, und ich bin hier, um Ihnen in jeder Hinsicht zu helfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Mustafa Ertunc Ihr Anwalt für Einbürgerungsrecht in Bremen

Fauelnstr. 44, 28195 Bremen

Info@rechtsanwalt-ertunc.de

Telefon: 0421 16108826


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