Wieder einmal: Abmahnung der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH über die Kanzlei Brödermann Jahn

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Mir wurde erneut eine Abmahnung der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH wegen des Vorwurfes der Markenrechtsverletzung zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zum Vorgehen der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH gegen Markenrechtsverstöße:

Die Hans Rix Handelsgesellschaft mbH geht bereits seit geraumer Zeit gegen Verletzungen ihrer Explorer-Marken vor. Ich habe daher in der Vergangenheit bereits mehrfach Betroffene zu entsprechenden Fällen beraten und auch hier darüber berichtet, zuletzt mit dem folgenden Beitrag:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnung-der-hans-rix-handelsgesellschaft-mbh-ueber-die-kanzlei-broedermann-jahn_163896.html

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

In der weiteren hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst wieder darauf hingewiesen, dass die Abmahnerin einen Großhandel mit Outdoorprodukten betreibe und Inhaberin diverser Marken EXPLORER sei.

Unter Verweis auf ein Angebot des Abgemahnten und die dort verwendete Bezeichnung „Explorer“ wird weder der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst rechtsverbindlich erklären, dass er es bei Meidung einer für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe, deren Höhe in das Ermessen der Abmahnerin gestellt wird und die im Streitfalle gerichtlich überprüft werden kann, unterlassen wird, im geschäftlichen Verkehr im Geltungsbereich der Unionsmarkenverordnung das Zeichen „EXPLORER“ zur Kennzeichnung von Campingmatten zu benutzen.

Des Weiteren sollte Abgemahnte Rechtsanwaltskosten auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 150.000,00 Euro erstatten.

Im Übrigen soll der Abgemahnte Auskünfte erteilen.

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Geben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig eine Unterlassungserklärung ab, die in Ihrer Fassung der von der Gegenseite vorformulierten Fassung entspricht.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH über die Kanzlei Brödermann Jahn erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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