Wieder wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Awender & Werner

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Abmahnung der Rechtsanwälte Awender & Werner aus Bad Urach im Auftrag von Reebig- Warenimport wegen Verstößen gegen gesetzliche Informationspflichten.

Die Rechtsanwälte Awender & Werner aus Bad Urach vertreten die Interessen des Betreibers des eBay-Shops „Reebig-Warenimport“, welcher online unter anderem E-Shishas und E-Zigaretten vertreibt. Die Rechtsanwälte Awender & Wernder verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform vertreibt und somit mit dem Mandanten der Rechtsanwälte Awender & Werner im Wettbewerb steht. Nach ihrer Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass der Betroffene eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung benutzen würde.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwalts- und Abmahnkosten gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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