Wieviel Urlaub steht einem Arbeitnehmer zu?

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Der gesetzliche Mindesturlaub wird in § 3 Bundesurlaubsgesetz geregelt. Der gesetzliche Mindesturlaub darf nicht unterschritten werden. Die gesetzliche Regelung ist wie folgt:

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. 
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Die reine gesetzliche Regelung ist etwas unklar. Dies gilt es zu erläutern. 

Als Werktag gilt jeder Tag, der kein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Also gilt auch der Samstag als Werktag. Das bedeutet, dass die gesetzliche Regelung von einer 6-Tage-Arbeitswoche ausgeht. In vielen Betrieben wird am Samstag nicht gearbeitet, so dass in einem solchen Fall der Mindesturlaub nicht 24 Tage beträgt, sondern nur 20 Tage. Entsprechend beträgt der Mindesturlaub bei einer 4-Tage-Woche nur 16 Tage, bei einer 3-Tage-Woche 12 Tage und so weiter …

Der Arbeitnehmer muss dann aber auch für die Wochentage, an denen er regelmäßig nicht arbeitet, auch keinen Urlaub nehmen.

Menschen mit einer Behinderung können mehr Urlaub beanspruchen, nämlich zusätzlich 5 Arbeitstage, dies ergibt sich aus § 125 SGB IX.

Das Bundesurlaubsgesetz regelt aber nur den Mindesturlaub: wie viele Urlaubstage der einzelne Arbeitnehmer hat, richtet sich in erster Linie nach seinem Arbeitsvertrag. Dort steht es den Arbeitsvertragsparteien natürlich frei mehr Urlaubstage zu vereinbaren. Weniger geht nicht.

Wenn ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis angewendet werden kann, richtet sich der Urlaub nach den Regeln im Tarifvertrag.

Wer nicht weiß, wieviel Urlaub er denn nun bekommen kann, sollte sich anwaltlich beraten lassen und zu dem Beratungsgespräch seinen Arbeitsvertrag sowie alle eventuellen Änderungsverträge mitbringen.

Jörg Wohlfeil, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gießen


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