Wildunfall – Welche Versicherung zahlt und was Sie tun müssen

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Ein Moment der Unaufmerksamkeit – und plötzlich kracht es

Es passiert schneller, als man denkt: Sie fahren auf einer Landstraße, plötzlich taucht ein Reh oder Wildschwein vor Ihnen auf – eine Vollbremsung reicht oft nicht mehr aus. Der Zusammenstoß ist unvermeidbar. Doch wer kommt für den Schaden auf?

Viele Autofahrer sind nach einem Wildunfall verunsichert: Welche Versicherung zahlt? Gilt das nur für Rehe und Hirsche oder auch für andere Tiere? Und was muss man tun, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Versicherung bei einem Wildunfall greift, wie Sie sich richtig verhalten und wann ein Anwalt helfen kann.

Welche Versicherung zahlt bei einem Wildunfall?

Nicht jeder Wildunfall ist automatisch versichert – es kommt darauf an, welche Versicherung Sie abgeschlossen haben:

✅ Teilkaskoversicherung

• Deckt Schäden durch Zusammenstöße mit Haarwild (z. B. Rehe, Wildschweine, Hirsche, Füchse) gemäß Bundesjagdgesetz.

• Manche Versicherungen erweitern den Schutz freiwillig auf weitere Tiere (z. B. Hunde, Katzen, Rinder).

• Wichtig: Nur direkte Zusammenstöße sind abgesichert!

✅ Vollkaskoversicherung

• Übernimmt zusätzlich Ausweichschäden, wenn Sie einem Tier ausweichen und dabei gegen einen Baum oder in den Graben fahren.

• Greift auch bei Eigenverschulden – z. B. wenn Sie sich erschrecken und die Kontrolle verlieren.

🚫 Haftpflichtversicherung

• Kommt für Schäden Dritter auf, aber nicht für Ihren eigenen Schaden.

• Falls Sie einem anderen Fahrzeug oder einem Zaun ausweichen und Schaden verursachen, reguliert die Haftpflicht diesen.

➡ Tipp: Prüfen Sie Ihre Versicherungspolice! Manche Teilkaskoversicherungen decken nur Unfälle mit bestimmten Tieren ab. Eine Erweiterung auf „alle Tiere“ ist oft sinnvoll.

Wildunfall – So verhalten Sie sich richtig

Wenn es gekracht hat, sollten Sie besonnen und vorschriftsmäßig handeln. Falsches Verhalten kann dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt!

Nach einem Wildunfall – Checkliste:

✅ Anhalten, Warnblinker einschalten, Unfallstelle absichern.

✅ Polizei oder Jagdpächter informieren. (Wildunfälle sind meldepflichtig!)

✅ Verletztes Tier nicht berühren oder mitnehmen! (Das wäre Wilderei.)

✅ Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen. (Wichtig für die Versicherung!)

✅ Schaden dokumentieren: Fotos vom Unfallort, Spuren am Fahrzeug, ggf. Zeugenaussagen sichern.

✅ Unfall der Versicherung melden.


🚫 Was Sie nicht tun sollten:

❌ Tier selbst töten oder mitnehmen – das kann als Wilderei gelten!

❌ Weiterfahren ohne Meldung – das kann als Fahrerflucht gewertet werden.

❌ Reparaturen ohne Rücksprache mit der Versicherung beauftragen.

➡ Tipp: Auch wenn das Tier nach dem Unfall flüchtet, sollten Sie die Polizei informieren – sonst kann die Versicherung die Zahlung verweigern!

Wann verweigert die Versicherung die Zahlung?

Versicherungen prüfen Wildunfälle oft genau und lehnen Leistungen unter bestimmten Bedingungen ab:

🚨 Kein Haarwild laut Gesetz: Manche Policen decken nur bestimmte Tiere ab. Fahren Sie z. B. einen Fasan oder einen Hund an, könnte die Teilkasko nicht greifen – außer, sie umfasst „alle Tiere“.

🚨 Kein direkter Zusammenstoß: Ein häufiges Problem! Weichen Sie einem Reh aus und beschädigen Ihr Auto, zahlt die Teilkasko nicht – nur die Vollkasko springt ein.

🚨 Kein Nachweis durch Wildunfallbescheinigung: Wenn kein Jäger oder die Polizei den Unfall bestätigt, kann die Versicherung misstrauisch werden.

🚨 Grobe Fahrlässigkeit:

• Zu schnelles Fahren auf bekannten Wildwechselstrecken

• Fahren mit abgefahrenen Reifen oder schlechter Beleuchtung

➡ Tipp: Lassen Sie sich von der Polizei immer eine Wildunfallbescheinigung ausstellen – das ist Ihr wichtigster Nachweis für die Versicherung!

So setze ich Ihre Ansprüche durch

Ein Wildunfall ist ärgerlich genug – doch wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, wird es richtig problematisch. Ich helfe Ihnen, wenn:

✔ Ihre Versicherung die Regulierung ablehnt oder verzögert

✔ Die Versicherung behauptet, es habe keinen direkten Zusammenstoß gegeben

✔ Die Schadenshöhe zu niedrig angesetzt wurde

✔ Sie eine ungerechtfertigte Kürzung aufgrund angeblicher Fahrlässigkeit erhalten

✔️ Schäden an Zubehör nicht übernommen wird (vergleichen Sie hierzu meinen Rechtstipp über Kindersitze)

Lassen Sie sich nicht von der Versicherung abwimmeln! Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin – online oder persönlich.

Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin – online oder persönlich. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Versicherung zahlt, was Ihnen zusteht.

Beauftragen Sie mich, Rechtsanwalt Tobias Geisler, Limbacher Straße 62, 91126 Schwabach unter 09122-931166, per E-Mail: info@rae-schwabach.de oder über das Kontaktformular auf meiner Homepage www.rae-schwabach.de.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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