Wir haben uns getrennt! Wem gehört das Auto?

  • 1 Minuten Lesezeit

Oft ist der in der Phase des Getrenntlebens bis zum Zeitpunkt in dem die Scheidung durchgeführt ist, die Benutzung diverser Gegenstände durch die Ehegatten zu klären. Von zentraler Bedeutung ist hier oftmals der Streit um die Nutzung des Familienautos.

Von entscheidender Bedeutung sind hier zum einen die Eigentumsverhältnisse, aber auch die Frage wer das Auto wie genutzt hat. Alleineigentümer ist nicht schon, wer im Kaufvertrag als Käufer bezeichnet wird. Dies ist nur ein Hinweis auf eine mögliche Eigentümerstellung. Auch die Eintragung im Kfz-Brief ist nur einer von vielen Anhaltspunkten dafür, welcher Ehepartner Eigentümer des Autos ist. Andere Indizien, die für die Eigentümerstellung sprechen, sind folgende: 

  • Wer hat die Kosten für Steuern und Versicherung für das Auto getragen? 
  • Wer hat sich um die Wartung und Pflege des Autos gekümmert? 
  • Wer hat einen Führerschein? 
  • Wer hat das Auto ausgesucht? 

Wenn sich beide Ehepartner hierauf berufen können, dann spricht man von Miteigentum. Aber auch die gemeinsame Nutzung des Autos in der Vergangenheit lässt uns hier das Miteigentum annehmen.

Wenn in der Folge der Trennung jetzt ein Ehepartner das Auto alleine nutzt, so kann der andere Ehepartner hierfür eine Nutzungsentschädigung verlangen. Wie hoch diese Nutzungsentschädigung sein kann, ist davon abhängig wie alt das Auto ist und wie teuer es ursprünglich war.

Voraussetzung hierfür ist aber, dass ein Antrag auf gerichtliche Zuweisung des Autos geltend gemacht wird und der Ehepartner gleichzeitig aufgefordert wird, bis zur Zuweisung vorübergehend eine Nutzungsentschädigung zu bezahlen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Michael Scholz

Beiträge zum Thema