WIRECARD AG – Der nächste Anlegerskandal?

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Wirecard hat am 18.6.2020 eine Ad-hoc-Mitteilung herausgegeben, nach der ihr Abschlussprüfer darüber informiert habe, dass über Treuhandkonten über insgesamt 1.9 Milliarden Euro keine ausreichenden Prüfungsnachweise zu erlangen seien.

Strafrechtlich relevantes Verhalten?

Angeblich seien dem Prüfer unrichtige Saldenbestätigungen von Dritten vorgelegt worden. Strafrechtlich relevantes Verhalten -von wem auch immer- erscheint hier zumindest nicht ausgeschlossen.

Die Veröffentlichung des Jahresabschluss 2019 musste daher erneut verschoben werden. Angeblich könnten Kredite, für die Wirecard einzustehen habe, am 19.6.2020 gekündigt werden, falls bis dahin kein testierter Jahres- und Konzernabschluss vorgelegt wird.

Totalverlust nicht ausgeschlossen

Aufgrund dieser Angaben stürzte der Aktienkurs des im Dax gelisteten Unternehmens um ca. 70 % ab. Dieses ist für einen Dax-Wert außerordentlich und deutet darauf hin, dass der Markt hier unter Umständen eine Zahlungsunfähigkeit und eine drohende Insolvenz für möglich hält.

Wir helfen Ihnen!

Es ist noch zu früh, eine fundierte rechtliche Einschätzung abgeben zu können Es sollte aber geprüft werden, ob nicht Schadensersatzansprüche gegen die Organe der Gesellschaft oder deren Prüfer, bzw. gegen Anlageberater gegeben sein können. Wichtig ist nunmehr Ruhe zu bewahren und zunächst den relevanten Sachverhalt herauszuarbeiten. Wir stehen dafür gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Ulrich Husack von Juest+Oprecht vertritt seit Jahrzehnten geschädigte Anleger. Wenn Sie betroffen sind, so nehmen Sie bitte Kontakt auf.



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