Wirecard – die Uhr tickt! Anmeldefrist für die Teilnahme am KapMuG-Verfahren gegen Ernst & Young u.a. läuft

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Anmeldung der Schadenersatzansprüche zum Musterverfahren nur bis zum 18.09.2023 möglich

In dem gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) sowie die Verantwortlichen der Wirecard AG laufenden Kapitalanlegermusterverfahren (Az.:101 Kap 1/22) hat das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluss vom 13.03.2023 einen Musterkläger bestimmt. Mit der Veröffentlichung des Beschlusses im Bundesanzeiger am 16.03.2023 wurde die 6-monatige Anmeldefrist für die geschädigten Anleger in Lauf gesetzt. Da der 16.09.2023 auf einen Samstag fällt, läuft die Frist am 18.09.2023 ab.


Voraussetzungen einer wirksamen Anmeldung

Anleger müssen sich bei der Anmeldung gem. § 10 Abs. 2 KapMuG zwingend durch einen Anwalt vertreten lassen. Dies bedeutet, dass eine durch den Anleger selbst vorgenommene Anmeldung keine Verjährungshemmung zur Folge hat und somit keine Vorteile bringt. Da die Anmeldung durch den Anwalt für jeden Anleger gesondert begründet werden muss, sollen die betroffenen Anlegen nicht bis zum letzten Tag mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts warten.

Eine Anmeldung ist ferner nur dann wirksam, wenn die Ansprüche der betroffenen Anleger zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht verjährt sind und auf dem gleichen Sachverhalt beruhen, die das Musterverfahren zu klären hat. Diese enzelfallbezogenen Fragen wird der beauftragte Rechtsanwalt im Vorfeld der Anmeldung prüfen.


Anmeldung der Ansprüche als kostengünstige Alternative zu einer Einzelklage

Der wohl wichtigste Vorteil einer Anmeldung zum Musterverfahren gegenüber einer Einzelklage liegt in dem stark verminderten Kostenrisiko für die Anleger. Während sich die Anwalts- und Gerichtskosten der Anmeldung eines Anspruchs von beispielsweise 20.000,- € auf 997,34 € und von 50.000,- € auf 1.541,91 € belaufen, beträgt das Gesamtkostenrisiko einer Klage über zwei Instanzen jeweils mehr als das 10-fache.


Rechtsanwalt Hans Witt, Seniorpartner der Witt Rechtsanwälte, hat die wichtigsten Fragen rund um die Beteiligung an dem Musterverfahren gegen die EY auch hier beantwortet:

https://www.wiwo.de/my/finanzen/geldanlage/wirecard-musterverfahren-fuer-kapitalanleger-wirecard-wie-sich-anleger-am-musterverfahren-gegen-ey-beteiligen/29082546.html


Witt Rechtsanwälte unterstützen die betroffenen Anleger gerne bei der Anmeldung der Ansprüche im KapMuG-Verfahren.


Witt Rechtsanwälte

Heidelberg München Oranienburg


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