Wirksamkeit von Wettbewerbsklauseln in Franchise-Verträgen

  • 1 Minuten Lesezeit

Mit dem Franchising beginnt für jeden Unternehmer eine recht spannende und ressourcenintensive Zeit. Es gilt nunmehr ua darum, die geeignete Marke zum passenden Konzept zu erfinden, diese schützen zu lassen und die entsprechende konzepteigene Infrastruktur zu schaffen. Sodann sind potentielle Vertragspartner, sogenannte spätere Franchise-Nehmer, die Interesse an diesem Konzept haben und sich hiermit verwirklichen wollen, von dieser Idee und dem entwickelten Konzept zu überzeugen. 

Selbstverständlich möchte kein Franchise-Geber nach intensiver, zeit- und kostspieliger Initiative sein Konzept durch andere Wettbewerber gefährdet wissen. Es geht darum, potentiellen Wettbewerb an der Aneignung oder der Übernahme dieses einzigartigen Konzepts zu verhindern. 

Angesichts dieser akuten Wettbewerbslage werden mit dem potentiellen Vertragspartner und auch späteren Franchise-Nehmern Wettbewerbsklauseln in Franchise-Verträgen vereinbart. 

Diese sollen den Franchise-Geber gegen etwaig bestehenden oder potentiell - auch zukünftigen - Wettbewerb schützen.

Um eine etwaige Unwirksamkeit von Wettbewerbsklauseln - insbesondere nachvertragliche Wettbewerbsklauseln - in Franchise-Verträgen zu vermeiden, sollten besondere - von der Rechtsprechung entwickelten - Wirksamkeitsvoraussetzungen beachtet werden:

1.Nach § 90a Abs. 1 Satz 1 HGB (analog) bedarf die Wettbewerbsabrede der Schriftform. 

2.Sie kann nur für längstens zwei Jahre von der Beendigung des Vertragsverhältnisses an getroffen werden 

3.Sie darf sich nur auf einen beschränkten räumlichen Bereich erstrecken, § 90a Abs. 1 Satz 2 HGB (analog). 

4.Ferner ist die Zahlung einer angemessenen Entschädigung (sogenannte Karenzentschädigung) vorgeschrieben, § 90a Abs. 1 Satz 3 HGB (analog).

Im Falle der Unwirksamkeit einer Vertragsklausel entfaltet diese keine rechtlichen Konsequenzen und insbesondere im Falle des Franchising droht somit das nachvertragliche Risiko eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin|Lawyer|Avukat Demet Mutu-Gürsel

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten